Interview mit Reiner Erben
“Das jetzt beauftragte Gutachten wird die kritischen Bäume ermitteln”
DAZ-SOMMER-INTERVIEW MIT REINER ERBEN
Das DAZ-Interview mit Augsburgs Umweltreferent Reiner Erben hat eine lange Geschichte. Kurz nach den Fällungen von 27 Bäumen am Herrenbach Ende Mai wurden die meisten der Fragen von DAZ-Mitarbeiter Johannes Meyer nach einer Begehung des “Tatorts” herausgearbeitet und per Mail an das Umweltreferat geschickt, ohne dass es eine Reaktion gab. Als von der DAZ nachgefragt wurde, sagte Erben, dass er die Fragen nicht erhalten habe. Daraufhin wurden die Fragen aktualisiert und an Erbens Mailadresse geschickt – wieder keine Reaktion. Erst als die Fragen ein drittes Mal verschickt wurden, dieses Mal an die städtische Pressestelle des OB-Referats, wurden sie zeitnah beantwortet – von Reiner Erben. Und so kam es, dass man sich zum mündlichen Austausch im Cafe malzeit in der Bismarckstraße traf. Dabei zeigte Augsburgs Umweltreferent Nehmerqualitäten: Eine Wespe umkreiste hartnäckig seinen Kopf. Ohne den geringsten Anflug von Nervösität holte Erben tief Luft, um die Wespe wegzublasen, doch genau in diesem Moment befand sich das Insekt direkt vor dem Mund und wurde von Erben eingesaugt, der nun doch seine Rede unterbrach, um das Tier auszuhusten; ohne Erfolg. “Dann muss ich sie wohl geschluckt haben.” Und weiter ging das Gespräch über die zum Politikum gewordenen Bäume am Herrenbach.
DAZ: Herr Erben, auf der ersten Bürgerversammlung der Baum-Allianz, bei der Sie unter den Zuhörern saßen, war die meistgestellte Frage, wie es zum Verfahrensbegriff “Gefahr im Verzug” kam. Ein Terminus aus dem Verfahrensrecht, der ja nach Lesart der Stadt die Baumfällungen am Herrenbach notwendig machte. Wer beziehungsweise welche Behörde hat wann festgelegt, dass es sich bei der Situation am Herrenbach um “Gefahr im Verzug” handelt?
Erben: Nach dem Vermerk des Baureferates vom 17. Mai 2018 hängt die Dringlichkeit der Baumfällungen von der Standsicherheit der Bäume bei Starksturmereignissen ab. Da diese nicht vom AGNF (Amt für Grünordnung /Red.) zugesichert werden konnte, sieht die Bauverwaltung darin “Gefahr im Verzug”, bei der nicht abgewartet werden kann. Ab dem 17. Mai 2018 wurden zunächst wetterabhängige Ablässe geprüft und als Sofortmaßnahme eingeleitet. Nachdem sich das wetterbedingte Ablassen des Herrenbachs als ungeeignete Maßnahme herausgestellt hatte, wurden mit dem Amt für Brand und Katastrophenschutz alle weiteren Möglichkeiten erörtert, die sich sämtlich als nicht praktikabel herausstellten. Hierauf stützte sich die Entscheidung des AGNF, bestimmte Bäume kurzfristig zu fällen, um die unmittelbare Gefahr abzuwenden.
DAZ: Der Deutsche Wetterdienst meldete nach Recherchen der DAZ 14 Mal bis Ende Mai ähnliche Wetterlagen, wie diejenige im Mai, als die Stadt eine Gefahrsimulation durchführte. Demnach gab es in den vergangenen Jahren x-Mal “Gefahr im Verzug”.
Erben: Dazu kann ich nur sagen, dass man eine Gefahr erkennen muss. Und sobald die Gefahrenlage durch die Fachbehörden erkannt wurde, wurden Maßnahmen eingeleitet.
DAZ: Gibt es eine wissenschaftlich abgesicherte Hochwasser-Gefahr am Herrenbach, die über Einschätzungen der Stadtverantwortlichen hinausgeht?
Erben: Ja, veröffentlicht im Internet unter www.iug.bayern.de
DAZ: Herr Erben, derzeit führt der Herrenbach seine übliche Menge Wasser. Das Schott, das den Zulauf an der Friedberger Straße regelt, ist komplett geöffnet und das Wasser steht bis einige Zentimeter unter der Betonkante. Dennoch befinden sich mehrere, sehr große und markierte Bäume unangetastet auf der Deichkrone bzw. direkt an den Betonwänden (z.B. Baum Nummer 54253).
Erben: Ja, aber an dieser Stelle ist der Herrenbach nicht in Hochlage. Bäume an dieser Stelle erfuhren einen notwendigen Entlastungsschnitt. Die Fällungen finden regulär im Winterhalbjahr und somit außerhalb der Vogelbrutzeit statt.
DAZ: Sie können mir also bestätigen, dass von den noch am Herrenbach zwischen Friedberger und Reichenberger Straße stehenden Bäumen keine “Gefahr im Verzug” bei entsprechender Wetterlage ausgeht?
Erben: Von den bestehenden Bäumen geht nach Aussage der Fachbehörde keine Gefahr aus, die ein sofortiges Handeln erforderlich macht.
DAZ: Und wenn keine Gefahr ausgeht, was ist der Unterschied zwischen den größten, noch stehenden Bäumen auf und an der Deichkrone und den bereits gefällten Bäumen? Warum geht von den ungefällten Bäumen keine “Gefahr im Verzug” aus?
Erben: Diese Frage habe ich bereits beantwortet.
DAZ: Gut, dann frag ich eben so: Wie genau verhält es sich zum Beispiel mit Baum Nr. 54253 oder mit den beiden Pappeln auf der rechten Deichkrone nördlich der Heinestraße, die mit den Ziffern 9 und 8 gekennzeichnet sind? Können diese Bäume, wenn sie bei einem besonderen Wetterereignis umfallen, Schäden verursachen, die zu den von der Stadt geschilderten Katastrophenszenarien führen könnten?
Erben: Die beiden Pappeln wurden in Abstimmung mit den Fachbehörden so weit eingekürzt, dass kein Risiko von ihnen ausgeht, das ein sofortiges Fällen nötig gemacht hätte.
DAZ: Hätte man das nicht mit allen Bäumen so machen können?
Erben: Das jetzt beauftragte Gutachten wird die kritischen Bäume ermitteln und hierzu insbesondere prüfen, welche Breite des Dammes zu dessen Stabilität erforderlich ist und welcher Krater bei der Entwurzelung des Baumes in den zur Stabilität erforderlichen Erdkörper reichen wird. Ferner wird es Handlungsoptionen für kritische Bäume vorschlagen, wie zum Beispiel Rückschnitt, Spundwand im Bereich eines Baumes.
DAZ: Braucht man dafür wirklich ein externes Gutachten?
Erben: In einem weiteren Schritt soll es Maßnahmen aufführen, durch die zukünftig die Funktionstauglichkeit des Dammes gewährleistet werden kann, wie zum Beispiel die Kontrolle der Bäume. Schließlich wird das Gutachten auch ein Konzept zur langfristigen Entwicklung des Gehölzbestandes auf dem Damm entlang des Herrenbachs umfassen. Hierbei sollen auch für Nachpflanzungen geeignete Baumarten genannt werden.
DAZ: Kann man Einsicht in dieses Gutachten bekommen?
Erben: Natürlich, die Gremien und die Öffentlichkeit werden über den Inhalt des Gutachtens informiert. Hierfür sind die Sitzung des Umweltausschusses am 22. Oktober 2018 sowie abends eine Öffentlichkeitsveranstaltung vorgesehen.
DAZ: Nochmal zurück zu den bereits vorgenommenen Fällungen: Andere Maßnahmen wurden seitens der Stadtregierung mit der Begründung zurückgewiesen, dass diese Maßnahmen zu teuer seien. Gab es eine Kostenschätzung diesbezüglich? Warum wurde dem Stadtrat nicht aufgezeigt, wie hoch die Kosten gewesen wären, um daraufhin eine differenziertere Entscheidungsgrundlage für Kanalsanierungsmaßnahmen bzw. Fällungen zu haben?
Erben: Die Fällung der 27 Bäume war erforderlich. Sie standen auf beziehungsweise an der Uferwand. Hier gab es zur Fällung keine Alternative.
DAZ: Mit Verlaub, warum wurde dann im Stadtrat am 17. Mai 2018 berichtet, dass die Baumfällungen erst im Herbst dieses Jahres stattfinden sollen? Welche neuen Erkenntnisse gab es, die zu den kurzfristigen Baumfällungen führten, die beim letzten Bericht in der Stadtratssitzung nicht bekannt waren?
Erben: Diese Frage habe ich bereits beantwortet.
DAZ: Dann bitte nochmal!
Erben: Die Dringlichkeit der Baumfällungen hängt von der Standsicherheit der Bäume bei Starksturmereignissen ab. Da diese nicht von meinem Amt zugesichert werden konnte, sah die Bauverwaltung darin “Gefahr im Verzug”, bei der nicht abgewartet werden konnte. – Im Stadtrat wurden am 17. Mai zwei Szenarien dargestellt: Sofortige Fällung oder Fällung erst im Herbst. Von mir wurde ausgeführt, dass diese beiden Szenarien auf Machbarkeit geprüft werden sollen und dann von der Verwaltung eine Entscheidung getroffen wird.
DAZ: Herr Erben, vielen Dank für das Gespräch.