Glosse
Todestümpel im Siebentischwald – Baderegeln der Stadt Augsburg viel zu lasch
Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Mit neuen Hinweistafeln warnt die Stadt Augsburg vor extrem lebensgefährlichen Gewässern im Siebentischwald. Das ist sehr fürsorglich. Doch es fehlt an der nötigen Konsequenz, um die Bürgerinnen und Bürger vollständig zu bevormunden.
Von Bernhard Schiller
Südlich des ungeheuren Stempflemeeres (vom naiven Volksmund verniedlichend als Stempfle-„See“ bezeichnet) liegt die heimtückische Gefahr tief im Schatten der Bäume verborgen: Zwei letale Laichbiotope, nur scheinbar harmlose Brutstätten von heimischen Erdkröten und Grasfröschen. Wer hier treudoof die Amphibien beobachtet, kann den Eindruck gewinnen, die braun-schwarzen, mit einer dicken, fauligen Laubschicht, zahlreichen Ästen und sonstigen Pflanzenresten gefüllten Seichtgewässer wären höchstens knietief. Doch der Schein trügt gewaltig! In Wahrheit handelt es sich um die bösen Augen eines unergründlichen, unterirdischen Malstroms, welcher auf denjenigen, der zu lange in ihn hineinblickt, eine monströse Sogwirkung entfaltet und im Kopf des neugierigen Betrachters mit unheimlichem Vernichtungseifer befiehlt: „Bade in mir! Bade in mir!“
Ein Segen für all die hilflosen, dem Leben stets ausgelieferten Bürgerseelen, dass die örtliche Obrigkeit hier neuerdings vor dem äußerst wahrscheinlichen Ertrinken nicht nur warnt, sondern das Baden in den katastrophalen Krötensümpfen gleich ganz verbietet!
Zuwiderhandlungen werden vom Ordnungsdienst regelmäßig kontrolliert und peinlichst geahndet. Hoffentlich! Denn an der Konsequenz der städtischen Absichten muss gezweifelt werden. Wenn es um den Tod geht, darf nicht nur gewarnt, es darf nicht nur verboten werden! Vielmehr tun umfassende Sicherungsmaßnahmen not, um all die ebenso unbedarften wie unselbständigen Waldspaziergänger davon abzuhalten, in den grauenvollen Bannstrahl der tintenschwarzen Todestümpel zu geraten.
Die Gefahrenstellen müssen noch vor der auch heuer wieder drohenden Badesaison und deshalb zeitnah weiträumig umzäunt werden. Die vorhandenen Warnschilder sind viel zu klein und müssen dringend durch die Notrufnummer und durch die Verhaltensregeln bei einem Badeunfall ergänzt werden. Im Notfall müssen besonders unbelehrbare Exemplare des Homo sapiens, die jegliche Selbstbeherrschung verloren und sich trotz physischer Barrieren, trotz der Verbote den allesvernichtenden Wassern genähert haben und nun unwillkürlich in den unendlichen Abgrund gesogen werden, qualifiziert gerettet werden können. Deshalb müssen zusätzlich Rettungsringe und Leitern in ausreichender Zahl an den Uferbäumen hängen.
Damit First Responder und Rettungsdienste im höchstwahrscheinlichen Falle eines Badeunfalls im Killer-Pfuhl ungehindert bis zur Unfallstelle vordringen können, ist eine asphaltierte Schneise durch den Wald unverzichtbar. Dafür notwendige Baumfällungen im großen Stil sind absolut gerechtfertigt und es ist ganz egal, ob die Baumallianz wieder meckert. Hier geht es um den Tod und somit um die Prävention von Leben! Es genügt deshalb auch nicht, wenn der Ordnungsdienst der Einhaltung der Baderegeln gelegentlich nachgeht. Mindestens halbstündliche Kontrollen gemeinsam mit der Wasserwacht sind vonnöten. Dieselben Maßnahmen sind selbstverständlich zwingend auch am Stempflemeer zu treffen, jenem trüben Höllenschlund, an dessen garstigen Ufern zum Glück ebenfalls bereits ein Schilderwald im Wald steht.