Mehr Wohngeld ab 2009
Wohngeldbezieher in Augsburg erhalten ab Januar 2009 erstmals seit 2001 wieder höhere Leistungen. Von der Erhöhung profitieren rund 1.400 Haushalte, die bereits Wohngeld beziehen. Weitere 1.100 Haushalte, deren Einkommen bislang für den Bezug von Wohngeld zu hoch war, kommen neu hinzu.
Wohngeld ist eine Sozialleistung, die grundsätzlich Mietern ebenso zusteht, wie Bewohnern von Eigentumswohnungen oder Eigenheimen. Bezugsberechtigt sind Personen, deren Einkommen geringfügig über den Einkommensgrenzen von Grundsicherung, Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II liegt. „Wer diese Leistungen bezieht, erhält in der Regel kein Wohngeld, weil deren Unterkunftskosten darin bereits berücksichtigt sind“, erklärte Wolfgang Leichs, Leiter des Amtes für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung. Wohngeldberechtigt sind größtenteils Rentner, Bezieher von Arbeitslosengeld I sowie Familien mit nur einem Einkommen. Da der Wohngeldanspruch von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig ist, gibt es keine allgemeingültigen Einkommensgrenze. Beispielsweise erhält ein allein stehender Rentner, der eine Bruttorente von 800 Euro bezieht und 300 Euro Miete bezahlt, künftig 52 Euro Wohngeld. Bisher waren es 14 Euro. Eine allein erziehende Mutter mit einem Kind, die von 700 Euro Unterhalt und 300 Euro Elterngeld sowie Kindergeld lebt und für eine Neubauwohnung 420 Euro Miete bezahlt, hat künftig einen monatlichen Wohngeldanspruch von 236 Euro, statt bislang 162 Euro.
Kein gesonderter Antrag erforderlich
Für die grundsätzliche Bewilligung von Wohngeld ist das Amt für Soziale Leistungen (Hinter der Metzg 6, 86150 Augsburg) zuständig. Das höhere Wohngeld wird von Amts wegen bewilligt. Es muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Allerdings wird die Wohngelderhöhung nicht sofort, sondern rückwirkend nach Ablauf des im Wohngeldbescheid genannten Bewilligungszeitraums ausbezahlt. Für Rückfragen steht das Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung, Klaus Winter, Tel. 0821/3249615 zur Verfügung.
Mehr im Internet: Amt für Soziale Leistungen
Ungefähre Richtgrößen für die Wohngeldberechtigung in Augsburg (monatliche Brutto-Einkünfte) |
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Rentner: 942 Euro (Einzelperson), 1.276 Euro (2 Personen). Empfänger von ALG I: 894 Euro (Einzelperson) 1.213 Euro (2 Personen), 1.501 Euro (3 Personen). |
Erwerbstätige: 1.277 Euro (Einzelperson), 1.706 Euro (2 Personen), 2.091 Euro (3 Personen), 2.720 Euro (4 Personen), 3.091 Euro (5 Personen). |