DAZ - Unabhängige Internetzeitung für Politik und Kultur
Mittwoch, 15.01.2025 - Jahrgang 17 - www.daz-augsburg.de

Bald wieder Rechtssicherheit für Kö-Umbau

Der vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) beanstandete Bebauungsplan Nr. 500 „Königsplatz und Augsburg Boulevard“ steht kurz vor der Heilung. Dies berichtete Baureferent Gerd Merkle am gestrigen Donnerstag im Bauausschuss.



Streitpunkt „Bypass“ über den autofreien Kö (Trasse blau markiert)

Der BayVGH hatte im Zug eines Normenkontrollverfahrens Anfang November 2011 moniert, dass der B-Plan 500 nach Einarbeitung des so genannten „Bypasses“ nicht erneut öffentlich ausgelegt wurde (DAZ berichtete) und hatte den Plan per Urteil für ungültig erklärt. Da die Verwaltung Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt hat, ist die VGH-Entscheidung bisher nicht rechtskräftig; der alte B-Plan 500 ist weiter in Kraft.

Die fehlende Auslegung ist inzwischen nachgeholt: Vom 2. Januar bis zum 3. Februar 2012 konnten die Bürger den minimal überarbeiteten Plan einsehen und Stellungnahmen dazu abgeben. Nur neun Bürger machten von diesem Recht Gebrauch, so Merkle. Deren Anregungen und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange will die Bauverwaltung bis kommenden Montag einarbeiten und das Ergebnis den Fraktionen zuleiten. Am 1. März steht der Satzungsbeschluss für die Neufassung auf der Tagesordnung des Stadtrats. Diese könnte den beanstandeten Plan dann lückenlos ablösen.

Bürgerentscheid zum Bypass muss nicht aufgehoben werden

Bedenken zum Procedere kamen gestern nur von Stadtrat Rainer Schönberg (Freie Wähler). Er wollte wissen, ob vor dem Satzungsbeschluss nicht der Bürgerentscheid für den Kö mit Bypass vom November 2010 aufgehoben werden müsse, der seiner Ansicht nach im Widerspruch zur Neufassung des B-Plans stehe. Schließlich hätten die Bürger damals eine Entlastungsstraße erwartet, die jederzeit geöffnet und geschlossen werden könne. Jetzt habe man eine Trasse, die nur unter einer polizeilichen Verkehrsregelung zu nutzen sei.

Thomas Schmidt-Tancredi, Jurist im Baureferat, gab Entwarnung: Der Tenor des Bürgerentscheids sei eingearbeitet. „Wir haben uns nicht über den Entscheid hinweggesetzt, sondern ihn übernommen“, so Schmidt-Tancredi. Auch Baureferent Gerd Merkle konnte Schönberg beruhigen: „Im Rahmen der Neuauslegung hat kein einziger Bürger vorgebracht, er fühle sich getäuscht“.

» B-Plan 500: Bauverwaltung geht auf Nummer Sicher

» Gericht stoppt Bebauungsplan zum Königsplatz