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Dienstag, 26.11.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

„Übertrittszeugnisse sind pädagogischer Unfug“

Frederik Hintermayr


Am 2. Mai werden in Bayern die Übertrittszeugnisse überreicht. Bayernweit schaffen etwa 40% der Viertklässlerinnen und Viertklässler die magische Grenze von 2,33 und somit den Übertritt ans Gymnasium. Statistisch wird hier auch etwa die Hälfte auf dem Weg bis zum Abitur scheitern. Dafür werden viele andere durch die Strapazen des zweiten und dritten Bildungswegs geschickt, wo sie am Ende doch ein Abitur oder eine Hochschulreife erwerben.

Frederik Hintermayr, Mitglied im Landesvorstand Bayern der Partei DIE LINKE: “Die altbackene Vorstellung, dass sich an den Noten der Viertklässlerinnen und Viertklässler der künftige Bildungsabschluss oder gar eine berufliche Karriere ablesen lässt, ist längst als pädagogischer Unfug überführt worden.“

Die Übertrittszeugnisse sind weit davon entfernt, tatsächliche Fähigkeiten und Talente der Kinder abzubilden. Stattdessen entscheiden über den schulischen Erfolg der Kinder vielmehr immer noch der soziale Hintergrund und der Bildungsstand der Eltern.

Hintermayr weiter: „Die Übertrittsphase ist eine unsinnige Zerreißprobe für viele Familien, die ihren Kindern die beste Bildung zukommen lassen wollen. Die Staatsregierung hält aber weiter am mehrgliedrigen Schulmodell fest. Das ist nichts weiter als ideologischer Starrsinn. Nachhilfeinstitute bieten schon für Kinder der dritten Klasse ihre kostenintensiven Dienste an. Den Schaden haben die Kinder. Sie werden psychischem Druck und Lerndrill ausgesetzt. Kindern alleinerziehender Elternteile, Kindern mit Migrationshintergrund und Kindern aus einkommensschwachen Familien wird der Zugang zum Gymnasium erheblich erschwert.

DIE LINKE tritt darum sowohl für ein rundum kostenfreies Bildungssystem, für ein Ende der Übertrittszeugnisse und für eine Schule für alle Kinder bis zur 10. Klasse ein. Ein Blick in die Bayerische Verfassung täte der Staatsregierung gut.“

Bayerische Verfassung, Artikel 132, Aufbau des Schulwesens:

Für den Aufbau des Schulwesens ist die Mannigfaltigkeit der Lebensberufe, für die Aufnahme eines Kindes in eine bestimmte Schule sind seine Anlagen, seine Neigung, seine Leistung und seine innere Berufung maßgebend, nicht aber die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stellung der Eltern.