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Freitag, 06.12.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Außengastronomie in der Maxstraße: Stühle bleiben in der Mitte

Für die seit Wochen heiß diskutierte Außenbestuhlung in der Maximilianstraße zeichnet sich eine einvernehmliche Lösung ab. Das Stadtplanungsamt stellte gestern im Bauausschuss seine Entwürfe vor.

Schirme und Solitärpflanzen als raumbildende Elemente: Visualisierung des Stadtplanungsamtes

Vier städtische Referenten sind mittlerweile in das Thema Außenbestuhlung der im Umbau befindlichen Augsburger Prachtmeile involviert: Sozialreferent Max Weinkamm, der sich kürzlich für die Belange sehbehinderter Bürger stark machte (DAZ berichtete), der für die gebaute Umwelt zuständige Baureferent Gerd Merkle, Ordnungsreferent Dr. Volker Ullrich, in dessen Ressort die Sondernutzungsgenehmigungen für die Bestuhlung fallen und seit vorgestern Umweltreferent Rainer Schaal, weil künftig auch Großpflanzen das Straßenbild in der Maxstraße prägen sollen.

Man habe sich nämlich mit dem Management des Hotels “Drei Mohren” auf Lorbeer- und Olivenbäume in Pflanzkübeln geeinigt, die neben Sonnenschirmen mit drei Meter Durchmesser als raumbildende Maßnahme zum Einsatz kommen sollen, so Gerd Merkle am gestrigen Donnerstag im Bauausschuss. Nach den Vorstellungen des Stadtplanungsamtes und mittlerweile auch der Mehrzahl der Gastronomen soll es bei dem vom Stadtrat beschlossenen Konzept bleiben, die Stühle und Tische drei Meter von den Hausfassaden abgerückt aufzustellen.

Raumbildung ohne Wände

Damit folgen Amt und Gastronomie dem Votum des Baukunstbeirats der Stadt Augsburg: Das Gremium empfahl in seiner Sitzung am vergangenen Mittwoch einstimmig das Abrücken der Außenbewirtungsflächen von den Häusern als beste Lösung. “Mit Schirmen als raumbildenden Elementen und Solitärpflanzen können die Gastronomieflächen attraktiv gestaltet werden”, so der Beirat, der satzungsgemäß den Stadtrat in Gestaltungsdingen berät.

Für die Gastronomen seien allerdings eher wirtschaftliche Überlegungen im Vordergrund gestanden, so der Baureferent. Bei abgerückter Bestuhlung ergeben sich nämlich doppelt so viele Sitzplätze, weil diese sich nicht strikt auf die eigene Hausfassade beschränken müssen und der Bereich vor der Eingangstür nicht verlorengeht. Für sieben der derzeit neun an Außengastronomie interessierten Wirte war dies laut Gerd Merkle ein überzeugendes Argument für die Amtslösung.

Doppelte Sitzplatz-Ausbeute: Variante 3 überzeugte die Gastronomen

Noch langer Weg bis zur Genehmigung

Die rechtssichere Festschreibung der jetzt gefundenen Lösung ist nicht einfach: Im Bebauungsplan könne die Bestuhlung nicht geregelt werden, so Merkle. Das für die Sondernutzung der öffentlichen Gehwege zuständige Ordnungsamt soll jetzt die Anträge der Wirte sammeln. Das Stadtplanungsamt soll daraus einen Gesamtplan erstellen, den wiederum der Bauausschuss behandeln und absegnen will. Im Anschluss an dessen Votum werden dann die einzelnen Sondernutzungsgenehmigungen erteilt.