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Gerichtstermin gegen Erhöhung der Aufwands­entschädigung steht

Am 3. Dezember findet am bayerischen Verwaltungs­gerichtshof in München eine Verhandlung über die Satzung statt, die die Aufwands­ent­schädigung der Stadträte regelt.

Dies teilte die AfD-Fraktion am Sonntag mit. Mit den Stimmen von CSU und SPD hatte der Stadtrat im Juli 2014 höhere Entschädigungen für die Vorsitzenden der beiden großen Fraktionen sowie mehr und besser dotiertes Personal für die Fraktionen beschlossen. Die Fraktions­vorsitzenden der kleineren Parteien mussten hingegen finanzielle Einbußen hinnehmen (DAZ berichtete). Gegen diese Ungleich­behandlung haben die Fraktionen der AfD, der CSM und von Pro Augsburg eine Normen­kontroll­klage eingereicht, die jetzt zur Verhandlung kommt. Dr. Simon Bulla, Rechtsanwalt in der Kanzlei Scheidle und Partner, der die Kläger vertritt, sieht gute Chancen, dass das Gericht der Auffassung seiner Mandanten folgt. Dass städtische Satzungen nicht unantastbar sind, haben die beiden Gerichts­entschei­dungen gegen das so genannte “Döner-Verbot” und den Bebauungsplan Nr. 500 “Königsplatz und Augsburg-Boulevard” gezeigt.

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