Gerichtstermin gegen Erhöhung der Aufwandsentschädigung steht
Am 3. Dezember findet am bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München eine Verhandlung über die Satzung statt, die die Aufwandsentschädigung der Stadträte regelt.
Dies teilte die AfD-Fraktion am Sonntag mit. Mit den Stimmen von CSU und SPD hatte der Stadtrat im Juli 2014 höhere Entschädigungen für die Vorsitzenden der beiden großen Fraktionen sowie mehr und besser dotiertes Personal für die Fraktionen beschlossen. Die Fraktionsvorsitzenden der kleineren Parteien mussten hingegen finanzielle Einbußen hinnehmen (DAZ berichtete). Gegen diese Ungleichbehandlung haben die Fraktionen der AfD, der CSM und von Pro Augsburg eine Normenkontrollklage eingereicht, die jetzt zur Verhandlung kommt. Dr. Simon Bulla, Rechtsanwalt in der Kanzlei Scheidle und Partner, der die Kläger vertritt, sieht gute Chancen, dass das Gericht der Auffassung seiner Mandanten folgt. Dass städtische Satzungen nicht unantastbar sind, haben die beiden Gerichtsentscheidungen gegen das so genannte “Döner-Verbot” und den Bebauungsplan Nr. 500 “Königsplatz und Augsburg-Boulevard” gezeigt.
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