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Freitag, 29.11.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Fusion: Gribl sieht sich nicht in einer Konfliktsituation

Den Sachverhalt, dass Kurt Gribl in seiner Eigenschaft als Augsburger Oberbürgerbürgermeister sowohl bei der Energie Schwaben GmbH als auch bei der Stadtwerke Energie GmbH den Aufsichtsratvorsitz innehat, sieht OB Kurt Gribl nicht als Konfliktsituation. Beide Firmen planen eine Fusion. Da die Stadtwerke eine 100-prozentigeTochtergesellschaft der Stadt Augsburg ist, muss der Stadtrat dieser Fusion zustimmen. Der Termin für diese Abstimmung soll der 23. April sein. “Solange nicht alle Zahlen auf dem Tisch sind, bleibe ich ergebnisoffen”, so Kurt Gribl in einer städtischen Pressemitteilung.

“In aller Deutlichkeit weist Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl das Konstrukt einer möglichen Konfliktsituation zurück, die von oppositioneller Seite zwischen seinem Amt als OB und seinen Aufsichtsratsmandaten bei den Stadtwerken Augsburg (swa) und Erdgas Schwaben (egs) herbeigeredet und gemutmaßt wird”, wie es in einer aktuellen Pressemitteilung heißt, die vor wenige Minuten über den Ticker ging.

Als OB ist Gribl als “geborene Person” Aufsichtsratvorsitzender der swa

Als Oberbürgermeister der Stadt Augsburg habe Dr. Kurt Gribl Kraft Amtes in zahlreichen städtischen Beteiligungen und Tochterunternehmen den Vorsitz. So ist er juristisch als sogenannte „geborene Person“ Aufsichtsratsvorsitzender der swa, deren alleinige Gesellschafterin die Stadt Augsburg ist. – Als Dienstherr des Oberbürgermeistes hat ihn der Stadtrat Ende vergangenen Jahres auch in den Aufsichtsrat des Energieunternehmens Erdgas Schwaben entsandt, das der Stadt (über die swa) zu 30 Prozent gehört. Zum Vorsitzenden wurde er von den Mitgliedern des egs-Aufsichtsrats gewählt. – „Ob das nun Herrn Schafitel gefällt oder nicht, ist unerheblich und seine Sache. Meine Sache ist, dass wir unsere Eigentümerinteressen als Gesellschafterin Stadt Augsburg sowohl bei den Stadtwerken als auch bei Erdgas Schwaben geltend machen und umsetzen. Nichts anderes tue ich. Denn die Interessen der Stadt Augsburg sind die Interessen der Bürgerinnen und Bürger“, so OB Dr. Gribl.

Gribl: „Eine Konfliktsituation sieht anders aus



Walter Casazza, Klaus-Peter Dietmayer, OB Kurt Gribl (v.l.)

Walter Casazza, Klaus-Peter Dietmayer, OB Kurt Gribl (v.l.)


Aus seinem Amt als Oberbürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzender der beiden Energieunternehmen einen Interessenskonflikt zu konstruieren, sei absurd, so Dr. Gribl. „Als Aufsichtsratsvorsitzender beider Unternehmen habe ich auch die Interessen beider Unternehmen im Auge. Das liegt aufgrund unserer Eigentümerstellung in beiden Gesellschaften im Interesse der Augsburger Bürger. Damit ist sichergestellt, dass eine Fusion nur stattfinden kann, wenn sie für beide Unternehmen auch sinnvoll und gut ist.“ Weiter führt der OB aus: „Als Oberbürgermeister Vorsitzender in beiden Aufsichtsratsgremien zu sein, macht im Übrigen auch deutlich, dass es uns die Mitgesellschafterin Thüga schon zutraut, das Unternehmen in die richtige Richtung zu führen. Klares Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und dadurch langfristig eine sichere und preisgünstige Energieversorgung zu gewährleisten. Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass wir auch weiterhin einen günstigen öffentlichen Nahverkehr anbieten können, was nur durch die Querfinanzierung aus den Energieerträgen möglich ist. Deshalb muss die Energiesparte stark aufgestellt sein. Das sind unsere Interessen. Eine Konfliktsituation sieht anders aus“, so OB Gribl.

OB Gribl: „schäbige Miesmache seitens Schafitel

Er persönlich, so der OB, habe keinerlei Vorteile – ob es nun zur Fusion komme oder nicht. „Solche Behauptungen sind eine schäbige Miesmache – zumal Stadtrat Schafitel weiß, dass ich wegen bestehender Ablieferungsverpflichtungen an die Stadt keine Vorteile aus Aufsichtsratsvergütungen erhalten werde, selbst wenn es zu einer Fusion kommen sollte.“

OB Gribl: „Bürger werden zur Leistung ihrer Unterschrift überlistet



Zur Frage einer möglichen Zulässigkeit oder Unzulässigkeit des aktuellen Bürgerbegehrens zum Thema „Fusion“ führt Dr. Gribl aus, dass er und der Stadtrat gesetzlich verpflichtet sind, ein unzulässiges Begehren auch als unzulässig abzulehnen. „So wie die Bürger ein Recht auf Durchführung eines zulässigen Begehrens haben, haben sie auch ein Recht darauf, dass sie vor einem irreführenden unzulässigen Begehren geschützt werden. Für den Vorwurf juristischer Trickserei habe ich vor diesem Hintergrund kein Verständnis. Auch das Genörgle über eine mögliche Zurückweisung wegen Unzulässigkeit ist nicht angebracht. Immerhin habe ich bereits frühzeitig gerade auf diese Bedenken hingewiesen. Die Initiatoren des Begehrens haben es aber vorgezogen, den von mir aufgezeigten sicheren Weg einer klaren und unmissverständlichen Formulierung ihres Begehrens sehenden Auges auszuschlagen, um Bürger zur Leistung ihrer Unterschrift zu überlisten.“

Ausdrücklich weist der Oberbürgermeister in der städtischen Pressemitteilung noch einmal darauf hin, dass er sich nicht für eine Fusion der swa-Energiesparte mit Erdgas Schwaben ausspreche, bis nicht alle Zahlen und Bewertungen aus der Machbarkeitsstudio auf dem Tisch lägen und Entscheidungsreife gegeben sei. „Solange dies nicht der Fall ist, bleibe ich in dieser Frage ergebnisoffen.“