DAZ - Unabhängige Internetzeitung für Politik und Kultur
Sonntag, 01.12.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Botschaften der Unfähigkeit: Muss Sozialreferent Kiefer zurücktreten?

Die Stadt Augsburg steht im Fokus der Öffentlichkeit, weil sie leichtfertig mit Fördergeldern umgeht. Die Rede ist von einem Vorgang, der die Stadt 28,5 Millionen Euro kosten könnte: Ein Förderantrag wurde zu spät eingereicht. Es steht aber für die Stadt Augsburg nicht “nur” die Millionensumme auf dem Spiel, sondern auch das Ansehen der Gesamtstadt bezüglich ihrer vermeintlichen Kernkompetenzen. Denn die grobe Nachlässigkeit im Amt für Kinder, Jugend und Familie wirft die Frage auf, ob in der Augsburger Stadtverwaltung ordentlich gearbeitet wird.

Von Siegfried Zagler

I. Der Fall

Am 29. Juni 2017 begeht im Amt für Kinder, Jugend und Familie ein Sachbearbeiter einen folgenschweren Fehler. Er schickt einen Schlussantrag für Fördergelder aus Landes- und Bundesmitteln in Höhe von 28,5 Millionen Euro nicht ab. Am folgenden Tag, Freitag, den 30. Juni 2017, meldet sich der Sachbearbeiter krank, der Antrag bleibt liegen, obwohl die Frist am 30. Juni 2017 ausläuft. Der Antrag wird am darauf folgenden Montag bei der Regierung von Schwaben (RvS) eingereicht, die den Antrag prüft und trotz einer eintägigen Verfristung offenbar als “in Ordnung” bewertet, die Gelder bewilligt und an die Stadt überweist. Da die Regierung von Schwaben nicht Fördergeld-Geberin, sondern nur Vermittlerin ist, beantragt sie die Gelder vom Bund (zirka 1,8 Millionen Euro) und vom Freistaat (zirka 23,7 Millionen Euro). Der Freistaat überweist, der Bund nicht, weil das zuständige Ministerium lapidar die Beantragung der Fördergelder für Kindertageseinrichtungen gemäß Art. 18 ff. des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) zurückweist.

Das Geld vom Bund ist damit wohl für die Stadt verloren. Eine Rückforderung der 23,7 Millionen des Freistaats steht noch aus, steht aber im Raum und wird wohl nur zu vermeiden sein, wenn die Stadtjuristerei und Kurt Gribl in Zusammenarbeit mit der Regierung von Schwaben einen Rechtsgrund finden, der einen öffentlich rechtlichen Vergleich ermöglicht. Falls dies scheitern sollte, muss die Regierung von Schwaben die Fördergelder zurückfordern. Dagegen könnte dann die Stadt Rechtsmittel einlegen – mit geringen Erfolgsaussichten.

II. Regierung von Schwaben bewilligt gesetzeswidrig

In Art. 18 Abs. 2 Satz 1 BayKiBiG ist im Sinne einer materiellen Ausschlussfrist festgelegt, dass Anträge auf Gewährung dieser Gelder bis zum 30. Juni des auf den Bewilligungszeitraum folgenden Jahres zu stellen sind. Diese Frist wurde 2017 vom Kinder, Jugend und Familienamt überschritten. Die Fördermittel sind demnach von der Regierung von Schwaben gesetzeswidrig bewilligt worden. Die erste brennende Frage, die bisher offengeblieben ist, lautet demnach, ob dieses Laissez-faire in diesen Angelegenheiten zwischen Stadt und Regierung üblich ist – und nur zufällig durch einen genau prüfenden Bundesbeamten aufgedeckt wurde. Wäre dies der Fall, könnte man die abenteuerliche Schlamperei des Augsburger Amtes besser einordnen.

III. Verwaltungsversagen mit Schweigepflicht

Der Vorgang wurde dem Ältestenrat am 22. Februar 2018 von Oberbürgermeister Kurt Gribl nichtöffentlich mitgeteilt. Kurt Gribl versuche, in Zusammenarbeit mit der Regierung von Schwaben und dem Freistaat die Angelegenheit zu „bereinigen“, so der Informationsstand für die Stadträte des Ältestenrats, denen von OB Gribl eindringlich Schweigepflicht aufgetragen wird, um den Heilungsprozess nicht zu gefährden. Dem Sozialreferat war der Sachverhalt, wie Stefan Kiefer in der anschließenden Stadtratssitzung vortrug, bereits seit 2. Februar 2018 bekannt. Sechs Wochen später, am Sonntag, den 18. März 2018 erfuhr die DAZ von dem Fall. Am Dienstag, den 20. März wurden die Vorgänge von der DAZ veröffentlicht.

“Die Gründe für die verspätete Zuleitung des Förderantrags liegen im Bereich der Amtsleitung und Sachbearbeitung”, so Kurt Gribl in seiner ersten öffentlichen Stellungnahme in der DAZ.

IV. Persönliches Versagen und die Schuldfrage

Am 22. März versuchte der zuständige Referent, Dr. Stefan Kiefer, in einer Aussprache des Augsburger Stadtrats das Versäumnis des Sachbearbeiters zu plausibilisieren. Der Sachbearbeiter habe nach technischen Problemen mit dem Online-Portal des Freistaats bei seinem Rechner Probleme bekommen. Der Computer des Mitarbeiters sei abgestürzt. Er habe den Rechner heruntergefahren und sei nach Hause gegangen. Am folgenden Tag habe er sich krankgemeldet. – Mit peinlicher Präzision offenbart sich mit dieser Geschichte ein unfassbares Ausmaß an Unfähigkeit. Sonst hat sich an diesem Tag niemand für den 28,5 Millionen-Antrag zuständig gefühlt. Es wäre der letzte Tag gewesen, an dem der Fördermittelantrag fristgerecht hätte gestellt werden können.

Dass die schuldhafte Zuständigkeit im verwaltungsjuristischen Sinn beim Amt und nicht beim Referat liegt, haben OB Gribl und Stadtjurist Frank Pintsch in der gleichen Stadtratssitzung überzeugend dargelegt. “Schuld” ist allerdings ein juristischer Tatbestand, der festgestellt werden muss. Dieses Prozedere beginnt mit einem Disziplinarverfahren gegen Sachbearbeiter und Amtsleitung, das von der Landesanwaltschaft Bayern durchgeführt werden könnte und wohl auch durchgeführt werden muss.

V. Politik und Verantwortung

Damit wäre die Angelegenheit aber nicht erledigt, da neben der Schuldfrage auch die Frage der politischen Verantwortung zu klären ist. Und bei dieser Frage steht Sozialreferent Stefan Kiefer im Fokus der Kanonade, denn schließlich könne – so der Grundton aller Beteiligten und von der DAZ Befragten – ein Versagen dieser Größenordnung nicht bei zwei oder drei Mitarbeitern der Stadtverwaltung festgemacht werden.

Bei der Aussprache im Stadtrat wurde bekannt, dass drei zuständige Mitarbeiter vom 30. April bis 30. Juni 149 Einzelanträge nichtstädtischer Kitas zu bewältigen hätten. Hinzu komme, dass einzelne Träger bestimmte Details nachzuliefern hätten und deshalb selten deutlich vor Fristablauf der 28 Millionen-Antrag an die Regierung von Schwaben abgeschickt werden könne. Das klingt nach Überlastung und Organisationsversagen. Daraus lässt sich eine Frage ableiten, die ebenfalls nicht im Stadtrat gestellt wurde: Sind andere Referate ähnlich überlastet und haben andere Referenten deshalb zusätzlich Stellen beantragt? Hat Stefan Kiefer zusätzliche Stellen für das Amt und diese Aufgabe beantragt? – Und falls ja: Wer hat das abgelehnt?

Um die fatale Vorstellung, dass in allen Augsburger Amtsstuben ähnlich defizitäre Organisationsstrukturen vorzufinden wären, würde man nur genauer hinschauen, nicht aufkommen zu lassen, sind nach dem Vorfall radikale Maßnahmen notwendig, wie zum Beispiel das Einschalten des kommunalen Prüfungsverbandes, wie es bei dem CFS-Desaster der Fall war.

Von dem Abgabetermin (30. Juni) des höchsten städtischen Einzelantrags hat Kiefer nichts gewusst, demnach weder ein Fristenbuch geführt noch eine Fristenkontrolle durchgeführt. Was stand beim “Referat Kiefer” bei den turnusmäßigen Amtsleiterbesprechungen auf der Agenda? Welche Maßnahmen zur Fehlerminimierung wurden vom Referat vorgeschlagen und eingeführt? Ein Amt, dem eine Amtsleiterin vorsteht, die sich in dieses Amt geklagt hatte und anschließend nicht durch übermäßige Qualifikation aufgefallen ist, mit Gottvertrauen der Selbstorganisation zu überlassen, ist ein Vorwurf, der – sollte er sich erhärten – Kiefer das Amt kosten müsste.

VI. Was tun?

Es sieht derzeit ganz danach aus, als müsste Kiefer sich diesen Vorwürfen auf dem politischen Feld stellen. Rückendeckung wird er weder von der eigenen Partei (SPD), weder von OB Gribl noch von der eigenen Verwaltung erhalten. Um von der Stadt großen Imageschaden abzuwenden und um politische Querelen und Schlammschlachten zu vermeiden, müsste Sozialreferent und Bürgermeister Dr. Stefan Kiefer gegen sich selbst ein Disziplinarverfahren einleiten. Nur ein entlastender Bericht der Landesanwaltschaft Bayern wäre für Kiefer und die Stadt ein “Freispruch erster Klasse”. Und womöglich Kiefers einzige Chance, einen erzwungenen Rücktritt abzuwenden.

Vorzuwerfen ist Stefan Kiefer auch sein nicht erkennbares Engagement bei der Reparatur der Angelegenheit. Insgesamt zeige Kiefer wenig Interesse an der Aufklärung und Heilung des Fördergeld-Desaster, wie von der DAZ in Erfahrung zu bringen war. Kurz nach Bekanntwerden der Angelegenheit fuhr er in den Urlaub und für die kommende Osterwoche hat er sich ebenfalls in den Urlaub abgemeldet. “Jetzt ist er auch noch körperlich abwesend”, witzelte ein Kenner der Augsburger Lokalpolitik. Die eingangs gestellte Frage, ob Bürgermeister und Sozialreferent Stefan Kiefer zurücktreten muss, ist somit als rhetorische Frage zu verstehen.