Leichtfertig verkauft?
Fuggerstraße 12: Opposition lässt Rechtmäßigkeit des Verkaufs prüfen
Die sechsköpfige Oppositionsgruppe im Augsburger Stadtrat (“Ausschussgemeinschaft”) hat eine Anfrage über die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit der Veräußerung der städtischen Immobilie “Fuggerstraße 12” bei der Regierung von Schwaben gestellt.
Nach Auffassung der Ausschussgemeinschaft ist der Verkauf der Fuggerstraße 12 unwirtschaftlich und nicht im Sinne der Bürgerschaft, die das Haus 1902 als Geschenk erhalten hat. Deshalb hat gestern die Ausschussgemeinschaft eine öffentliche Anfrage an die Regierung von Schwaben gestellt. Die Aufsichtsbehörde soll prüfen, ob der Verkauf rechtmäßig ist.
Im Stadtrat wurde am 21.12.2017 beschlossen, das Archivgebäude in der Fuggerstraße 12 für zirka 2,7 Millionen Euro an die Verwaltungs-GmbH eines Radiosenders (“Klassik-Radio”) zu verkaufen. Der Verkauf ist längst getätigt. In dem Gebäude waren bisher die Kostümabteilung des Stadttheaters und das Bauaktenarchiv untergebracht. Durch den Verkauf müssen beide Abteilungen umziehen.
Eine von der Ausschussgemeinschaft getätigten Gegenüberstellung der Kosten ergibt durch den Verkauf ein Defizit für die Stadt bis zum Jahr 2025 in Höhe von zirka 2,3 Millionen Euro. In dieser Rechnung sind die Kosten für den nötig gewordenen Umzug des Bauaktenarchivs in die Imhofstraße noch nicht einberechnet.
Wirtschaftsreferentin Eva Weber hat auf Anfrage der Ausschussgemeinschaft den Verkauf mit Stadtmarketing-Argumenten begründet: Die Verkaufsentscheidung sei nicht mit der Intention des reinen Verkaufserlöses getroffen worden. Da der Käufer die Zusammenführung des Verwaltungssitzes und des Sendezentrums beabsichtige, werde die Kultur- und Medienlandschaft in Augsburg bereichert. Zudem solle eine hochwertige Sanierung des Baudenkmals erfolgen und der Stadtmarkt durch Bespielen des Vorplatzes aufgewertet werden, so Eva Weber.
Die Ausschussgemeinschaft kritisiert nun, dass das Liegenschaftsamt zwar die Immobilie über ein Expose angeboten und ausgeschrieben habe, aber eine weitere Ausschreibung zur Erzielung des höchst möglichen Kaufpreises nicht stattgefunden habe. Das Gebäude sei ohne Gegenangebote veräußert worden. Der Artikel 75 der Bayerischen Gemeindeordnung bezüglich der Veräußerung von Vermögen schreibt allerdings vor, dass Kommunen nur Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht brauchen, veräußern dürfen und in der Regel nur zu ihrem vollen Wert.
“Wir verlangen daher eine Prüfung des Verkaufs durch die Aufsichtsbehörde”, so die Ausschussgemeinschaft, die in einer Pressemitteilung darauf hinweist, dass durch die Veräußerung administrative Nachteile entstehen würden, da ein schneller Zugriff auf Bauakten nicht mehr möglich sei. “Auch ist beachtenswert, dass das Haus die schlechten Zeiten zweier Weltkriege überstanden hat und 2017 von einer Regierungsgeneration verkauft wird, der so viel Geld wie noch nie zur Verfügung steht. Dabei war eine Begründung für den Verkauf der schlechte Bauzustand, für den in der Regel der Besitzer selbst verantwortlich ist.”
Die vom Wirtschaftsreferat eingefädelte und von CSU und SPD im Koalitionsausschuss (vor)beschlossene Veräußerung städtischen Eigentums wurde vom Augsburger Stadtrat nach einer halbstündigen Diskussion in nichtöffentlicher Sitzung am 21. Dezember 2017 gegen 18 Stimmen beschlossen. Zum Verkauf gehört ein umfangreiches Vertragswerk, das u.a. der Stadt ein Wiederkaufsrecht zusichert, falls der Käufer bestimmte Details der Vereinbarung nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraumes umsetzen sollte. Gegen den Verkauf stimmten Ausschussgemeinschaft, Pro Augsburg und mehrheitlich die Grünen.