Gewaltakt in Kriegshaber: Anklage wegen versuchten Mordes
Die Staatsanwaltschaft hat gegen einen 35-jährigen aus Stadtbergen Anklage zum Landgericht Augsburg (Schwurgerichtskammer) wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung erhoben.
“Ein 50-Jähriger Clubbesucher hatte sich von den Türstehern verabschiedet und machte sich auf den Nachhauseweg, als er von einem 35-jährigen Mann angegriffen wurde. Der mutmaßliche Täter wurde zuvor von den Türstehern u.a. aufgrund seines alkoholisierten Zustandes (knapp zwei Promille) abgewiesen. Die Attacke sei überraschend und ohne Anlass auf dem Vorplatz des Clubs erfolgt. “Hierbei wurde der 50-Jährige mehrfach gegen den Kopf geschlagen, und zwar auch noch, als er bereits zu Boden gegangen war. Das Opfer kam anschließend mit schweren Kopfverletzungen in die Uni-Klinik und musste dort notoperiert werden. Der 50-Jährige aus dem Landkreis Aichach-Friedberg befindet sich jedoch nach wie vor in einem kritischen Zustand”, wie es im Polizeibericht vom 30. Dezember 2019 heißt.
Der mutmaßliche Täter wurde noch am Tatort verhafet und in den Polizeiarrest eingeliefert. Am gleichen Tag erfolgte die Vorführung zum Ermittlungsrichter, der den von der Staatsanwaltschaft Augsburg beantragten Haftbefehl wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erließ und in Vollzug setzte. Der 35-jährige aus dem Landkreis Augsburg sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Aus dem versuchten Totschlag ist nun versuchter Mord geworden, wie aus der heutigen Stellungnahme der Staatsanwaltschaft hervorgeht:
“Dem Angeklagten soll in den frühen Morgenstunden des 29.Dezember 2019 der Zutritt zu einem Club in der Kriegshaberstraße verwehrt worden sein. Der Geschädigte, der die Lokalität gerade verlassen hatte, soll versucht haben, dem Angeklagten die Maßnahme des Türstehers zu erklären. Der Angeklagte ist dringend verdächtig, den Geschädigten, der sich bereits von dem Angeklagten abgewandt und zirka 10 Meter entfernt hatte, völlig überraschend von hinten mit Schlägen auf den Kopf so heftig attackiert zu haben, dass dieser ohne jede Abwehrmöglichkeit mit dem Kopf gegen einen Laternenmast prallte und rücklings auf den Boden fiel. Weiter soll er dem völlig wehr- und schutzlos am Boden liegen- den Geschädigten, mindestens zwei weitere wuchtige Faustschläge gegen den Kopf versetzt und erst von ihm abgelassen haben, als Türsteher und weitere Gäste des Clubs zu Hilfe eilten. Der Geschädigte erlitt eine Schädelbasisfraktur und Hirnblutungen. Sein Leben konnte nur durch eine sofortige ärztliche Notfallversorgung gerettet werden. Das Strafgesetzbuch sieht für Mord lebenslängliche Freiheitsstrafe, für gefährliche Körperverletzung Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Wenn eine Tat im Versuchsstadium bleibt, kann das Gericht einen milderen Strafrahmen zu Grunde legen.”