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Samstag, 23.11.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Steigende Energiepreise: eine Million Mehrkosten für die Stadt

Augsburger Jugend-, Sozial- und Wohnungsausschuss beschäftigt sich mit Heizkostenzuschuss für Hartz-IV-Haushalte

Derzeit beziehen 14.400 Augsburger Haushalte – auf Behördendeutsch “Bedarfsgemeinschaften” – Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. 2.700 Haushalte beziehen Sozialhilfe, die restlichen 11.700 sogenanntes Hartz IV. Die Stadt trägt für diese Personenkreis die Unterkunftskosten, also Miete, Heizkosten und Betriebskosten. Die letzte Festlegung der Angemessenheitsgrenzen erfolgte Ende 2005, die Heizungskosten wurden letztmals mit Beschluss vom 26. April 2006 angepasst.

Damals ging man für die Heizung noch von einem Betrag in Höhe 74,8 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche aus. Inzwischen sind die Energiekosten stark angestiegen. Im Oktober 2008 verteuerten sich die Energiepreise, insbesondere bei Gas nochmals kräftig. Unter Berücksichtigung aller Einsparmöglichkeiten, z.B. des Primo-Tarifs bei den Stadtwerken, ergibt sich immer noch eine Preissteigerung von ca. 14%. Deshalb müssen die damals festgestellten Pauschalen angepasst werden. Mit rund einer Million jährlich werden die höheren Energiekosten für die Stadt zu Buche schlagen.

Neben den gestiegenen Energiekosten ist nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 7. November 2006 auch eine Anpassung der Berechnungsgrundlagen an die Mindestwohnraumgrenzen im sozialen Wohnungsbau erforderlich. Nach den geltenden Bestimmungen müssen die neuen Angemessenheitsgrenzen bei einem Einpersonenhaushalt von 45 auf 50 und bei einem Zweipersonenhaushalt von 60 auf 65 Quadratmeter angehoben werden. Dies hat erheblichen Einfluss auf die in Augsburg eingeführte pauschale Hilfegewährung für die Kaltmiete. Ca. 80% der Leistungsbezieher fallen unter diese beiden Kategorien. Deren Pauschalen sind auf der Basis einer Kaltmiete von 5,11 Euro/qm, multipliziert mit der angemessenen Mindestwohnfläche ermittelt. Für einen Einpersonenhaushalt ist demnach die Anhebung der Pauschale für die Kaltmiete von bisher 229,95 Euro auf 255,50 Euro erforderlich. Ein Zweipersonenhaushalt soll künftig 332,15 Euro statt bisher 306,60 Euro erhalten. Unverändert bleiben dagegen die Pauschalen für Drei- und Vierpersonenhaushalte (383,25 bzw. 459,90 Euro).

Obwohl sich der Bund mit ca. 30% an den Unterkunftskosten beteiligt, kommen auf die Stadt erhebliche Summen zu: 354.000 Euro zusätzlich für das Jahr 2008 und 2,94 Mio. Euro im Jahr 2009. Die vorhandenen Haushaltsmittel reichen hierfür nur teilweise aus. 1,28 Mio. Euro müssen bei der Haushaltsanmeldung 2009 neu berücksichtigt werden. Die Festsetzung der Unterkunftskosten steht deshalb am kommenden Montag auf der Tagesordnung des Jugend-, Sozial- und Wohnungsausschusses unter Leitung des Referenten Max Weinkamm.