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Freitag, 22.11.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Verwaltung und Recht

Kahnfahrt: Stadt übernimmt Abriss – Öffnung bleibt ungewiss

Ob die Augsburger Kahnfahrt ihren Betrieb zum 1. April wieder aufnehmen wird, ist derzeit völlig offen. Das geht aus einem DAZ-Gespräch mit Pächter Bela Balogh hervor.

Foto © Walter Käsmair

Vor einigen Wochen erhielt Kahnfahrt-Pächter Bela Balogh eine städtische Nutzungsunterlassung für seinen Gastronomiebetrieb an der Augsburger Kahnfahrt. Es ging dabei um Brandschutz-Defizite: Ein zweiter Fluchtweg fehlt.

“Zur Frage des zweiten Rettungsweges haben bereits umfangreiche Abstimmungsgespräche stattgefunden. Ziel ist es, den Betrieb der Außengastronomie und des Bootsverleihs ab 1. April dieses Jahres zu ermöglichen. Konkrete Lösungsschritte können wir noch nicht mitteilen. Aber wir sprechen intensiv mit allen Beteiligten. Ich bin insgesamt sehr zuversichtlich“, so der Wirtschaftsreferent in einer städtischen Pressemitteilung am Montag. Als Fluchtweg-Provisorium sei nun laut Stadt ein schwimmender Steg geplant.

In einem Schreiben vom 8. März unterrichtete das Liegenschaftsamt Kahnfahrt-Pächter Balogh darüber, dass es sich einen reduzierten Außengastronomiebetrieb mit nicht mehr als 60 Personen vorstellen könne. Wesentliche Voraussetzung für diese Form der Duldung sei aber, dass der Anbau entlang der Stadtmauer nicht zugänglich gemacht werde und der Abriss dieses Anbaus bis zum Jahresende gewährleistet ist.

SPD-Stadtrat Florian Freund und die Stadträtin Beate Schabert-Zeidler (Bürgerliche Mitte) erklärten gegenüber der DAZ, dass dieses Schreiben als Verwaltungsakt wohl irrelevant sei, da das Liegenschaftsamt nicht Angelegenheiten des Bauordnungsamtes einfordern könne. “In Augsburgs Stadtspitze geht es drunter und drüber. Da weiß die linke Hand nicht, was die rechte tut”, so Freund.

Gegenüber der AZ und der DAZ sagte Bela Balogh, dass er diesen Vorschlag der Stadt ohnehin nicht annehmen werde. Der unter Druck geratene Wirtschaftsreferent Wolfgang Hübschle machte daraufhin heute Abend Balogh telefonisch ein “Einlenkungsangebot”: Die Stadt werde den Abriss übernehmen. “Das Telefonat war kurz und freundlich, aber nicht ermutigend”, so Balogh, der noch nicht weiß, ob er am 1. April aufmachen wird. Von einer “Einigung”, wie wohl Hübschle das Gespräch bewertete, könne keine Rede sein. “Bis jetzt ist die Nutzungsunterlassung der Stadt rechtswirksam und ich bin nicht sicher, ob ich dagegen Einspruch erheben werde”, so Balogh zur DAZ. Bela Balogh wird sich zusammen mit seinem Rechtsbeistand überlegen, was nun zu tun sei.

Im Jahr 2015 setzte die Stadt den Mietvertrag zwischen Balogh und seinem Sohn über die 450 Quadratmeter Pachtfläche neu auf, weil sie mehr Miete verlangte. Damals erhielt Balogh einen detaillierten Plan des städtischen Anwesens, samt Schwarzbau. Dass es sich um einen Schwarzbau handelt, ahnten wohl weder Bela Balogh noch das städtische Liegenschaftsamt, dessen Referentin damals die heutige Oberbürgermeisterin Eva Weber war.