Natur vs. Sicherheit
Baum-Allianz zweifelt an Rechtmäßigkeit der Baumfällungen am Neubach
Droht dem Augsburger Umweltreferenten Reiner Erben weiteres Ungemach wegen illegaler Baumfällungen?
Kritisch bewertet die Baum-Allianz das Ausmaß des Kahlschlags am Neubach, der sich vom Hochablass- Wasserwerkes bis zur Mündung in den Hauptstadtbach erstreckt.
“Selbstverständlich schließen wir uns den Argumenten der Forstverwaltung hinsichtlich des Eschentriebsterbens mit seinen Auswirkungen auf Stand- und Bruchsicherheit an, weil für die Sicherheit auf den dafür gewidmeten Waldwegen keinerlei Kompromisse eingegangen werden können, allerdings erscheint uns bei der Verkehrssicherungspflicht auf dem Neubach diese Forderung des Sport- und Bäderamts zum Schutz der KanufahrerInnen als zweifelhaft und rechtlich nicht zulässig. Die Erfüllung dieser Verkehrssicherungspflicht ergibt sich unserer Ansicht nach nur bei zulässiger Nutzung, also auf einer rechtlichen Grundlage. Während die Rad- und Spazierwege gewidmete Wege sind, fließen die Waldbäche, darunter auch der Neubach bis auf wenige Meter unterhalb des Wasserwerks in einem ausgewiesenen und kartografisch dokumentierten Naturschutzgebiet.” So die Bürgerinitiative in ihrer Stellungnahme.
Bei näherer Betrachtung der Naturschutzgebietsverordnung sei eine Nutzung der Strecke und der Uferbereiche entlang des Neubachs nicht zu finden. Deshalb müsste für die regelmäßige Nutzung durch WassersportlerInnen zum Training über den Betreiber der Strecke eine Ausnahmegenehmigung eingeholt worden sein.
“Wir werden deshalb bei der Stadtverwaltung anfragen, ob eine solche Ausnahmegenehmigung existiert und wann sie erteilt worden ist”, so die Baumschützer der Baum-Allianz Augsburg.
Durch den Kahlschlag sei nun ganz besonders die im Vorfeld der ersten großen Holzentnahme installierte Toranlage am Neubach aufgefallen. Bis dato seien die Seile vorwiegend in die Baumstämme eingeschraubt und mit Nägeln, Schrauben und Haken verankert gewesen. Ob dies von der Forstverwaltung bemängelt worden sei, sei nicht bekannt. “Fest steht jedoch: Die Kanuvereine haben reagiert und eine professionelle Seilanlage für die Hängung der Tore im Naturschutzgebiet errichtet. Unseres Wissens sind Sportanlagen jedweder Art laut Naturschutzverordnung genehmigungspflichtig.”