KOMMUNALPOLITIK
Bürger machen Politik: Rad-Aktivisten wollen neuen Gesamtverkehrsplan
Das “Bürgerbegehren Fahrradstadt jetzt” hat heute Mittag den Medien ihre Fragestellung vorgestellt. Und dabei das Konzept ihrer Ziele erläutert: Die Akteure wollen nicht viel weniger als eine verkehrspolitische Revolution.
Die Fragestellung von Arne Schäffler, Jens Wunderwald und Co. würde, sollte sie juristisch zulässig sein, die gesamte verkehrliche Situation der Stadt verändern. Der individuelle motorisierte Verkehr soll systematisch für den ÖPNV, den Rad- und Fußverkehr Platz machen. Die Frage des Bürgerbegehrens lautet dementsprechend:
“Sind Sie dafür, dass die Stadt Augsburg
• die untenstehend ausformulierten fünf Ziele für einen attraktiven, leistungsfähigen und sicheren Radverkehr kontinuierlich und verkehrspolitisch vorrangig verfolgt,
• indem sie diese entweder durch geeignete Maßnahmen bis spätestens Ende des Jahres 2025 weitestgehend umsetzt oder bei Maßnahmen, die einer Plangenehmigung oder Planfeststellung bedürfen, bis zu diesem Zeitpunkt die Antragsunterlagen ausarbeitet und einreicht,
• wobei diese Maßnahmen vorrangig durch Umwidmung von Flächen für Kfz-Fahrspuren oder Kfz-Parkplätze und gegebenenfalls auch zu Lasten der Leistungsfähigkeit des Kfz-Verkehrs umgesetzt werden sollen, in der Regel jedoch nicht auf Kosten der Flächen für den Fußverkehr, den öffentlichen Personennahverkehr und des Stadtgrüns?”
————————————————————————–
Die Ziele der Bewegung, die gemäß der Fragestellung umgesetzt werden sollen:
Mehr und bessere Radwege
An für den Radverkehr gewidmeten Gemeindestraßen mit zulässigen Geschwindigkeiten über 30 km/h gibt es baulich geschützte Radwege. Diese haben eine durchgehend ebene Oberfläche ohne Bordsteinkanten. Sie sind baulich so gestaltet, dass unzulässiges Befahren und Halten durch Kraftfahrzeuge unterbleibt.
durchgängiges und leistungsfähiges Rad-Vorrangnetz:
Ein lückenloses Netz aus Rad-Vorrangrouten verbindet alle Stadtteile und wichtige Orte des öffentlichen Lebens wie z. B. Hochschulen, Bahnhöfe und Kultureinrichtungen.
Unter Rad-Vorrangrouten sind zusammenhängende Radverkehrsanlagen mit ebenen Oberflächen zu verstehen. Rad-Vorrangrouten ermöglichen kurze Fahrzeiten mit geringem Zeitverlust und wenigen Stopps sowie ein hohes Radverkehrsaufkommen.
sicherere Kreuzungen und Einmündungen:
Gemeindestraßen sind an Kreuzungen, Einmündungen und Einfahrten baulich so gestaltet, dass freie Sichtbeziehungen für und auf den Radverkehr gegeben sind und Kraftfahrzeuge möglichst nur langsam abbiegen können. Radwege sind an Ampeln baulich so gestaltet, dass eine Fahrradampel mit Gelbphase möglich ist und ausreichend große Radaufstellflächen vorhanden sind.
mehr Radabstellplätze im öffentlichen Raum:
Im gesamten Stadtgebiet sind gut zugängliche Abstellmöglichkeiten vorhanden, an denen Fahrräder stabil angeschlossen werden können. Diese bieten auch Platz für Lastenräder und Kinderanhänger. Orte des öffentlichen Lebens und zentrale Haltestellen im Bus- und Straßenbahnnetz (ÖPNV-Knoten) haben genügend Radabstellanlagen, die möglichst vor Diebstahl und Witterung schützen.
mehr Radstellplätze in allen Wohngebäuden:
Regelung im Neubau: Bis Ende des Jahres 2021 ist die städtische Stellplatzsatzung dahingehend geändert, dass in Mehrfamilienhäusern und sonstigen Gebäuden mit Wohnungen 1 Abstellplatz für Fahrräder für je 25 m² Wohnfläche sowie
1 Sonderabstellplatz für Elektrofahrräder, Lastenräder, Behindertenfahrräder und Fahrradanhänger je 50 m² Wohnfläche nachzuweisen sind und damit die Abstell- und Sonderabstellplätze insgesamt um 80 % erhöht werden
Für die anderen Gebäudetypen der Stellplatzsatzung wie Büro-, Verwaltungs- und Praxisräume, Versammlungsräume, Sportstätten, Gaststätten, Verkaufsstätten, Gewerbebauten und Schulen sind die Anforderungen an Radabstellplätze entsprechend angehoben.
Regelung für Altbauten: Bei Bestandsgebäuden haben die Eigentümer auf Antrag die Möglichkeit, bis zu 25% der vorhandenen Kfz-Stellplätze durch Umwandlung dieser in Fahrrad- und Sonderabstellplätze im oben benannten Umfang zu ersetzen.
Kommunikation:
Es wird jährlich ein schriftlicher Fortschrittsbericht veröffentlicht. Um die Kommunikation zwischen Bürger*innen und Verantwortlichen für den Verkehr zu verbessern, schließt sich die Stadt Augsburg einer Online-Meldeplattform wie z. B. RADar an, auf der Radfahrer*innen jederzeit störende und gefährliche Wegstellen melden können.
—————————————————————-
Vertreter des Bürgerbegehrens
Als Vertreter gemäß Art. 18a Abs.4 BayGO werden benannt: Dr. Arne Schäffler, Färberstraße 27a, 86157 Augsburg; Jens Ernst Wunderwald, Otto Sauler-Straße 7b, 86157 Augsburg; Alexander Mai, Wolframstr 22d, 86161 Augsburg. Als Stellvertreter*innen werden benannt: 1. Almut Schwenke, Ganghoferstr. 8, 86157 Augsburg; 2. Andreas Alexander Leitschuh, Matthias-Erzberger-Straße 9a, 86199 Augsburg; 3. Christoph Mießl, Greiffstraße 4, 86157 Augsburg.