Bürgerbegehren Maximilianstraße klagt auf Zulassung
Am vergangenen Mittwoch haben die Vertreter des Bürgerbegehrens „Sanierung Maximilianstraße“ beim Verwaltungsgericht Augsburg Klage gegen die Ablehnung der rechtlichen Zulässigkeit ihres Begehrens eingereicht.
Dies teilte das Architekturforum Augsburg durch seinen Vorsitzenden Volker Schafitel gestern mit. Der Stadtrat hatte am 29. Juli das Bürgerbegehren als unzulässig abgelehnt. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass das Bürgerbegehren zu unbestimmt sei, gegen das Koppelungsverbot verstoße, eine Vertreterin des Bürgerbegehrens nicht identifizierbar sei, die Ziele des Bürgerbegehrens in dem vorgesehenen Zeitrahmen nicht umsetzbar seien und außerdem gegen das Abwägungsgebot sowie den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verstießen.
Der aus Sicht der Stadt vorliegende Verstoß gegen das Koppelungsverbot bezog sich auf die Verquickung des Anliegens „Sanierung Maximilianstraße“ mit der Forderung nach einer Sperrung der Hallstraße. Dazu heißt es in der Pressemitteilung des Architekturforums: „In dem von der Stadt in den Jahren 2002 bis 2004 selbst organisierten Mediationsverfahren des FIA (Forum Innenstadt Augsburg) und auch im städtischen Bebauungsplan 470 war und ist die Widmung der Hallstraße wichtiger Bestandteil der Sanierung der Maximilianstraße“. Immerhin verursache sie die Hauptfrequenz des Individualverkehrs mit täglich rund 8.000 Kfz. Daher müsse die Sperrung auch im Zusammenhang mit der Sanierung der Maximilianstraße behandelt werden.
» Stadtrat lehnt Bürgerbegehren Maximilianstraße als unzulässig ab
Soll der Augsburger Stadtrat unverzüglich alle Beschlüsse fassen und Auftragsvergaben tätigen, damit die Sanierung der Maximilianstraße vom Moritzplatz bis einschl. Milchberg bis Ende 2012 fertig gestellt ist, wobei diese Maßnahme die Sperrung der Hallstraße für den Durchgangsverkehr im Bereich des Holbeingymnasiums und den Betrieb einer regulären Straßenbahnlinie in der Maximilianstraße beinhalten muss?