Ein klarer Fall von Wettbewerbsverzerrung?
Warum die DFL mögliche Kompensationsvereinbarungen im Erfolgsfall zwischen Schalke, Augsburg und Darmstadt überprüfen muss
Kommentar von Siegfried Zagler
Am Ende des längsten Wechseltheaters der Bundesligageschichte muss es Knatsch gegeben haben. Am letzten Spieltag der Bundesligasaison verzichteten Weinzierl, der FCA und Schalke auf Vollzugsmeldungen, um „die Verhandlungsposition des FCA nicht zu schwächen“, wie Weinzierl in dem „Mann im Bild-Artikel“ der ZEIT am 25. Mai behauptete, doch nun freue er sich auf die kommenden Aufgaben bei Schalke. Von diesem Moment an sollte Weinzierl ständig so reden, als wäre er bereits Trainer bei Schalke, obwohl weder vom FCA noch von Schalke dazu Bestätigungsmeldungen zu erhalten waren. Schalke dementierte halbherzig, der FCA entschieden. Weinzierl war die Verhandlungsposition des FCA gegenüber Darmstadt irgendwann egal. Er wollte nicht mehr als FCA-Verhandlungsmasse in der Luft hängen, sondern lieber mit Schalke-Manager Heidel in Marabella die neue Saison planen. Das lässt sich nachvollziehen.
Weniger verständlich sind allerdings die Meldungen, die besagen, dass für den FCA, falls Weinzierl mit Schalke sich zum Beispiel für die Champions League qualifizieren sollte, weitere Gelder fällig werden sollen (Bonizahlungen im Erfolgsfall). Ähnliches soll zwischen Darmstadt und dem FCA vereinbart worden sein.
Innerhalb einer Liga sollte ein Verein kein Interesse daran haben dürfen, dass ein anderer Verein einen bestimmten Tabellenplatz erreicht. Da mit dieser Art von Verträgen Wettbewerbsverzerrungsmöglichkeiten in Kauf genommen werden, darf die DFL diese Form der Transferleistungsvereinbarungen nicht zulassen.