Arbeitsrecht und Politik
Fall Merkle: FDP besteht auf “gerichtliche Klärung”
Die Beauftragung einer externen Prüfung durch eine Anwaltskanzlei im „Fall Merkle“, die der Mai-Stadtrat gestern beschlossen hat, wurde heute von der Augsburger FDP kommentiert.
Die FDP Augsburg erneuert ihre Forderung nach einer gerichtlichen Klärung des Vorgangs. „Eine weitere Prüfung wird Zeit kosten und vermutlich kaum neue Erkenntnisse bringen, ob die Überstundenansprüche von Baureferent Gerd Merkle rechtmäßig sind. Der Fall Merkle ist aus unserer Sicht nicht eindeutig zu bewerten und es werden weiterhin rechtliche Zweifel bleiben. Daher fordern wir erneut eine gerichtliche Befassung des Vorgangs. Nur dies ermöglicht eine abschließende Klärung des Vorgangs und schafft Rechtssicherheit“, so das Statement des Kreisvorsitzenden der FDP Augsburg Ralf Neugschwender.
Wie berichtet, hat eine Überstundenabrechnung von Gerd Merkle über 4900 Überstunden, die zwischen 1994 und 2008 geleistet wurden, und die der aktuelle Baureferent der Stadt Augsburg gerne als Geldwert ausbezahlt bekäme (zirka 229000 Euro), für deutschlandweite Irritationen gesorgt. Nun wird die Rechtmäßigkeit des Vorgangs doch nicht, wie ursprünglich laut städtischer Beschlussvorlage vorgesehen war, vom kommunalen Arbeitgeberverband geprüft, sondern von einer privaten Münchner Anwaltskanzlei.
Der kommunale Arbeitgeberverband hatte der Stadt Augsburg wohl signalisiert, dass er die rechtliche Lage nicht in allen Verästelungen durchdringen könne, weshalb die Stadt den im Ältenstenrat vorgetragenen SPD-Vorschlag aufgriff und gestern dem Stadtrat vorschlug, die Münchner Anwaltskanzlei Avant Beiten mit einem Rechtsgutachten zu beauftragen. Der Stadtrat stimmte dem Vorschlag mit großer Mehrheit zu.
“Es ist gut, dass Klarheit geschaffen wurde”, kommentierte Florian Freund (SPD/Linke-soziale Fraktion-Fraktionschef) die neue Situation. Einverstanden zeigte sich auch Beate Schabert-Zeidler, die der Fraktion der Bürgerlichen Mitte vorsitzt: “Wir sind zufrieden mit dem Beschluss, zumal alle unsere Fragen beim Auftrag an die Kanzlei aufgenommen wurden.”