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Dienstag, 26.11.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Fusion: Der lange und goldene Weg der Bürgerinitiative

Auf seiner gestrigen Sitzung beschloss der Augsburger Stadtrat mit einer Gegenstimme die Fragestellung des ersten Bürgerbegehrens gegen die Fusion in einen Stadtratsbeschluss umzuwandeln. Damit erhält das erste politische Anliegen der Initiatoren die politische Höhe eines gewonnenen Bürgerentscheids.

Initiatoren des Bürgerbegehrens “Augsburger Stadtwerke in Augsburger Bürgerhand”:  Dr. Thomas Theenhaus, Iris Heckel, Bruno Marcon, Angela Conradi, Daniela Müller. Foto: Jessica Kuska /Stadtzeitung

Um diese Entscheidung des Augsburger Stadtrats zu verstehen, muss man kurz zurückblättern: Im Januar 2015 begann eine Bürgerinitiative Unterschriften gegen die geplante Fusion der Energiesparte der Stadtwerke Augsburg und erdgas schwaben zu sammeln. Die Initiative um Bruno Marcon sah mit diesem Fusionsvorhaben die Gefahr einer beginnenden Privatisierung der Augsburger Stadtwerke und formulierte dementsprechend die Fragestellung: „Sind Sie dafür, dass die Stadtwerke Augsburg Holding GmbH und ihre Töchter Energie GmbH, Wasser GmbH, Verkehrs GmbH und Netze Augsburg GmbH in vollständigem Eigentum der Stadt Augsburg bleiben?“

Diese Fragestellung erklärte der Stadtrat wenige Monate später für nicht zulässig. Die Bürgerinitiative startete ein zweites Bürgerbegehren mit einer anderen Fragestellung und gewann den anschließenden Bürgerentscheid haushoch. Dennoch klagte die Initiative gegen den Stadtratsbeschluss, der das erste Bürgerbegehren aus dem Spiel nahm. Das Verwaltungsgericht Augsburg bestätigte die Rechtsauffassung des Stadtrats, die höhere Instanz, der Verwaltungsgerichtshof in München (VGH) gab dennoch den Initiatoren recht und formulierte in seiner Urteilsbegründung einen juristischen Orientierungsfaden für Kommunen, die die rechtlichen Hürden zur Entscheidungspartizipation für die Bürger deutlich niedriger zu hängen hätten.

Der Augsburger Stadtrat zeigte sich am vergangenen Donnerstag einsichtig und goss die weit gefasste Fragestellung des ersten Bürgerbegehrens in einen Stadtratsbeschluss. Damit endete nach 2 Jahren und sechs Monaten eine politische und juristische Auseinandersetzung zwischen Bürgerschaft und Stadt, aus der die Bürger in allen Belangen als große Gewinner hervorgingen.

“Für uns bedeutet das einen goldenen Weg, weil der Stadtrat erkannt hat, wenn auch zu spät, dass er damals gegen bestehendes Recht verstoßen hat. Ein spätes Eingeständnis ist aber auch ein Eingeständnis. Für uns hat sich damit diese Angelegenheit erledigt, ohne dass die Bürgerschaft nochmal zur Abstimmung gerufen werden muss.” So kommentierte Bruno Marcon mit erkennbarer Genugtuung die Beschlussfassung im Stadtrat.