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Dienstag, 12.11.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Meinung

Gescheiterter Verkehrsversuch Maxstraße: Eine Blamage für Stadt und Stadtregierung

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat der Stadtplanung der schwarz-grünen Stadtregierung einen Riegel vorgeschoben. Gestoppt wurde nicht der politische Wille, die Augsburger Maximilianstraße neu zu definieren, sondern die substanzlose ordnungspolitische Begründung des Verwaltungsaktes – Hat sich auch Stadt dabei blamiert? Ja, sie hat!

Kommentar von Siegfried Zagler

Nach der Causa “Klimacamp” hat das Augsburger Verwaltungsgericht nun zum zweiten Mal einen politisch nicht lösbaren Konflikt der Augsburger Stadtregierung beendet. Beim Klimacamp 2020 im politischen Sinn zugunsten der Grünen; heute Nachmittag in Sachen Maxstraße zugunsten der CSU. Dass die Regierungskoalitionäre den Verkehrsversuch Maxstraße von Beginn an mit verschiedenen Statements und Sichtweisen bedachten, ist bekannt. Auch heute konnten sich CSU und Grüne nicht auf eine gemeinsame Presseerklärung verständigen und verschickten zwei unterschiedliche Kommentierungen zum Stop des Verkehrsversuchs durch das Verwaltungsgericht.

Die CSU bezeichnet in ihrem Statement den Verkehrsversuch als “gescheitert”, die Grünen sehen weniger schwarz: “Trotz des heutigen Urteils wird das Pilotprojekt auf der Grundlage der vom Gericht dargelegten neuen Erkenntnisse weiterverfolgt.” Beide Parteien konnten sich immerhin bei ihren Erklärungen auf einen gemeinsamen Schlussabsatz verständigen:

Die gemeinsame Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele bleibt unverändert unsere oberste Priorität. Dazu gehört zu überlegen, welche Möglichkeiten nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts für ein Pilotprojekt zur Gestaltung der Maximilianstraße bestehen. Als nächster Schritt ist es daher nun wichtig, dass die Verwaltung aus der gerichtlichen Begründung Rückschlüsse zieht, um weitere Möglichkeiten zur Umsetzung eines Pilotprojekts zu prüfen und diese im Herbst dem Stadtrat vorzulegen.

Das klingt nun wiederum so, als könnte innerstädtische Verkehrsplanung nur im Einverständnis mit dem Augsburger Verwaltungsgericht gemacht werden. Dabei ebnet das Gericht einer verkehrspolitischen Entscheidung am Ende seiner Begründung den Weg: “Der Stadt Augsburg bleibe es aber wohl unbenommen, dauerhaft eine Fußgängerzone mit anderen rechtlichen Mitteln, etwa dem Straßen- und Wegerecht, einzurichten. Die Antragsgegnerin hat nun bis zum 18. August 2023 Zeit, die angebrachten Verkehrszeichen zu entfernen. Gegen den Beschluss – Au 3 S 23.1014 – kann Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.”

Auf die politische Ebene übersetzt bedeutet dies, dass die Stadt mit einem Einspruch Zeit gewinnen könnte, um eventuell valide Daten für den VGH nachzureichen und Zeit gewinnen könnte, um eine bessere Evaluierung des Verkehrsversuchs zu ermöglichen und Zeit gewinnen könnte, um über das Straßen- und Wegerecht ein stabiles Genehmigungsverfahren auf den Weg zu bringen. Doch stattdessen verbreiten Stadt wie Stadtregierung den Eindruck, als müsste man sich dem Spruch eines Eilverfahrens bedingungslos fügen.

Somit entsteht der Eindruck, dass die Augsburger Stadtregierung, wegen der unüberbrückbaren verkehrspolitischen Differenzen zwischen CSU und Grünen – und den daraus entstehenden Querelen, über den Richterspruchs nicht besonders unglücklich zu sein scheint. Statt gemeinsamen Willen an den Tag zu legen, das Projekt zu Ende zu bringen, fügen sich beide Parteien in die Vorgaben des Augsburger Verwaltungsgericht – ganz so, als würde sie eine höhere Macht davon abhalten, ihr einjähriges Pilotprojekt zu Ende zu bringen. Ganz so, als wäre das örtliche Verwaltungsgericht eine Schlichtungsinstanz ihrer offenen Konflikte.

Das ist die politische Bewertung für eine Stadtregierung, der bisher ein akzeptabler Nachweis für eine gelungene schwarz-grüne Politik fehlt. Dass die Augsburger Stadtjuristen möglicherweise die Situation fehlerhaft eingeschätzt haben, ist die andere Seite der Medaille, die immer auf die falsche Seite fällt, so oft man sie auch hochwirft.

Nun ist die Opposition gefragt, ist der Gesamtstadtrat gefragt, mehr Licht in das zwielichte Dämmern zu bringen.



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