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Freitag, 22.11.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Recht und Urteil

Gewaltakt am Königsplatz — Urteil: 4,5 Jahre Jugendstrafe für Hauptangeklagten

Das Landgericht Augsburg hat im Verfahren gegen die Beschuldigten im sogenannten “Kö-Prozess” den Haupttäter zu einer Haftstrafe von 4 Jahren und sechs Monaten verurteilt. Gegen zwei weitere Angeklagten wurden Bewährungsstrafen ausgesprochen.

Foto: DAZ-Archiv

Die Jugendkammer des Augsburger Landgerichts lag mit ihrem Urteil deutlich unter den Forderungen der Staatsanwalt, die 6 Jahre forderte, und verurteilte den 17 Jahre alten Hauptangeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von 4,5 Jahren. “Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung” lautete der Tatbestand für den 18 Jahre alten Angeklagten, der eine Bewährungsstrafe erhielt, während beim 20-jährigen Mitangeklagten das Gericht von einer Möglichkeit im Jugendstrafrecht Gebrauch machte und die Verhängung der Strafe aussetzte.

Verteidigung plädierte auf  “Nothilfe”

Die Verteidigung plädierte dafür, dass der Hauptangeklagte keine Strafe erhält. Er habe aus einer Nothilfe-Situation heraus gehandelt. Durch einen einzigen Schlag gegen das Kinn wurde der Kopf des Opfers dergestalt verdreht, dass eine Ader im Gehirn riss und die darauf folgende Blutung den Tod zum Tod des Opfers führte. Eine Nothilfe-Situation habe es nicht gegeben, so Richter Hoesch bei seiner Urteilsbegründung.

Auch die anschließende Körperverletzung beim Freund des Opfers lasse erkennen, dass es dem Hauptangeklagten nicht um Nothilfe ging, sondern um ein “Streben nach Dominanz”. Bei den beiden Mitangeklagten wollte Richter Hoesch erkannt haben, dass sie sich glaubwürdig bei ihrem Opfer, dem 50-jährigen Begleiter des Getöteten entschuldigt hätten. Die Angeklagten nahmen das Urteil emotionslos auf.