Kein neues Kfz-Kennzeichen bei Umzug zwischen Stadt und Landkreis
Neuer Service und Kundenfreundlichkeit: Ab 1. Juli können Fahrzeughalter, die zwischen der Stadt und dem Landkreis Augsburg umziehen, ihre bisherigen Autokennzeichen behalten.
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie hat eine entsprechende Ausnahmemöglichkeit eröffnet, von der die Zulassungsbehörden der Stadt und des Landkreises Augsburg Gebrauch machen werden. „Wir sind auf unserem Weg zu einem modernen Service- und Dienstleistungszentrum wieder ein gutes Stück vorangekommen“, freut sich Landrat Martin Sailer über dieses neue Angebot.
Nach einem Umzug von der Stadt in den Landkreis oder umgekehrt müssen der Ausweis, die neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) und die Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsbehörde des neuen Wohnortes vorgelegt werden. Daraufhin wird lediglich ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt und ein entsprechender Eintrag im Fahrzeugbrief vorgenommen. Das Kennzeichen kann behalten und die Kosten von knapp 30 Euro für ein neues Schild gespart werden. Bei Kauf oder Verkauf eines Fahrzeuges kann die Regelung allerdings nicht angewendet werden.