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Montag, 11.11.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Kommentar zum Radentscheid: Es gibt nichts zu verhandeln!

Es ist zu vernehmen, dass die Initiatoren des Augsburger Radentscheids sich mit der Augsburger Stadtregierung seit Monaten in “Verhandlungen” befinden sollen. Damit verhöhnen sie die Unterzeichner des Radentscheids, die den Initiatoren kein Mandat zu Verhandlungen gaben.

Kommentar von Siegfried Zagler

Lassen die Radentscheid-Initiatoren den Auftrag ihrer Unterzeichner den Bach herunter treiben? Foto: © DAZ

Es hat fast ein Jahr gedauert, bis die komplexe Fragenstellung für ein Bürgerbegehren in Sachen Radentscheid gefunden wurde. Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC), das Forum Augsburg lebenswert und die Fridays-for-future-Bewegung haben nun nach eigenen Angaben 15.543 Unterschriften gesammelt, um Folgendes in einen Bürgerentscheid zu gießen:

Sind Sie dafür, dass die Stadt Augsburg die unten stehenden ausformulierten fünf Ziele für einen attraktiven, leistungsfähigen und sicheren Radverkehr kontinuierlich und verkehrspolitisch vorrangig verfolgt, indem sie diese entweder durch geeignete Maßnahmen bis spätestens Ende des Jahres 2025 weitestgehend umsetzt oder bei Maßnahmen, die einer Plangenehmigung oder Planfeststellung bedürfen, bis zu diesem Zeitpunkt die Antragsunterlagen ausarbeitet und einreicht, wobei diese Maßnahmen vorrangig durch Umwidmung von Flächen für Kfz-Fahrspuren oder Kfz-Parkplätze und gegebenenfalls auch zulasten der Leistungsfähigkeit des Kfz-Verkehrs umgesetzt werden sollen, in der Regel jedoch nicht auf Kosten der Flächen für den Fußverkehr, den öffentlichen Personennahverkehr und des Stadtgrüns?

Auf der Homepage der Initiatoren konnten sich während der langen Sammelperiode interessierte Bürger davon überzeugen, dass sie wissen was sie tun:

“Haben wir die gewünschte Anzahl Unterschriften beisammen, hat der Augsburger Stadtrat zwei Möglichkeiten:

  • Entweder führt der Stadtrat einen Bürgerentscheid durch, bei dem dann (wie bei “Rettet die Bienen”) alle Wahlberechtigten im Rathaus abstimmen können, ob sie für oder gegen die Ziele sind. Bei einfacher Mehrheit ist der Stadtrat dann ein Jahr an die Ziele gebunden.
  • Oder der Stadtrat übernimmt in Form eines Beschlusses direkt die Ziele des Begehrens. Der Bürgerentscheid entfällt dann. Das wird umso wahrscheinlicher, je mehr Unterschriften über die 15.000 hinaus wir präsentieren. Auch in diesem Fall ist der Stadtrat dann ein Jahr an die Ziele gebunden.”

In München gab es 2019 einen ähnlichen Radentscheid: 160.000 Münchner unterzeichneten das Begehren. Der Stadtrat der Landeshauptstadt übernahm die Ziele des Begehren ohne einen Bürgerentscheid. Seitdem fallen in München im Wochentakt Entscheidungen, für die sich Münchens Radaktivisten jahrelang vergeblich einsetzten.

In Augsburg haben sich bisher die Grünen und die SPD mit der Übernahme der Ziele der Augsburger Radaktivisten einverstanden erklärt. Die CSU und OB Eva Weber sperren sich offenbar noch, doch das ist nicht relevant. Relevant ist in diesem Zusammenhang nur die Gemeindeordnung, die inhaltliche Verzahnungen ausschließt. Was also gibt es zu verhandeln?

Die Gemeindeordnung sieht nicht vor, dass Unterschriften eines Bürgerbegehrens als Verhandlungsmasse verwendet werden, weshalb Kompromisse im demokratischen Prozedere eines Bürgerentscheids den Ludergeruch der Bürger-Täuschung verbreiten. Nicht nur der Stadtrat, sondern auch die Initiatoren eines Begehrens haben eine Pflicht, nämlich die Unterschriften bei der Stadt einzureichen. Entweder der Stadtrat übernimmt direkt ihre Forderungen, oder er lässt sich auf einen Bürgerentscheid ein. Hinterzimmer-Politik ist keine Option, sondern pervertiert das Konzept Bürgerbegehren.

Was in Hinterzimmern ausgehandelt wird, brennt nicht und lässt sich von der Verwaltung und kommenden Stadträten leichter unter den Teppich kehren als ein direktes Votum der Bürgerschaft. Initiatoren eines Bürgerbegehrens, die die Ebene des direkten demokratischen Entscheids verlassen, um im Sinne ihres Anliegens halbseidene Verbesserungen herauszuschlagen, verstehen die Tiefenwirkung eines Bürgerentscheids nicht. Bürgerunterschriften zu einem Sachverhalt werden missbraucht, wenn man damit handelt. “Politische Verhandlungen” werden in aller Regel von gewählten Politikern geführt.

Die Initiatoren haben sich erfolgreich um einen Auftrag im Sinne der Gemeindeordnung beworben, haben also die Pflicht, ihren anvisierten Bürgerentscheid zu realisieren, denn nur so schärfen sie das Bewusstsein der gesamten Bürgerschaft für die Notwendigkeit einer anderen Augsburger Verkehrspolitik.

 

 



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