DAZ - Unabhängige Internetzeitung für Politik und Kultur
Freitag, 25.10.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Meinung

Kommentar zur Bedeutung der Israelflagge und der Umgang damit

Die bundesweite Kritik an der Stadt Augsburg und ihrem “Flaggen-Verhalten” hat am gestrigen Donnerstag zu einer Pressekonferenz der Stadt geführt, zu der die Israelitsche Kultusgemeinde Schwaben-Augsburg (IKG) geladen war. Dabei ging es Oberbürgermeisterin Eva Weber in der Hauptsache um drei Dinge.

Kommentar von Siegfried Zagler

© DAZ

Erstens darauf hinzuweisen, dass die Stadt unverhandelbar solidarisch zu Israel stehe, zweitens dass die Stadt (unbeachtet von den Medien) daran arbeite, gruppenbezogene Menschfeindlichkeit dialogisch im Sinne der Aufklärung zu bekämpfen und schließlich drittens darum herauszustellen, dass zwischen die Stadt und die IKG kein Löschblatt passt.

Letzteres ist nicht selbstverständlich, da es zuletzt zwischen der Stadt und IGK laut knirschte, als es um das Absetzen eines Vortrags im Rahmen des Augsburger Friedensfestes ging. Ein Vortrag, dessen zweiter Anlauf im Rahmen der Augsburger Friedenswochen in städtischen Räumlichkeiten hätte stattfinden sollen, was von OB Weber durch “Verhandlungen” mit dem Veranstalter erneut verhindert wurde. Warum eigentlich? Eine Begründung dazu blieb von Weber bisher aus. IKG-Sprecher Bredl lieferte sie gestern nach: Bei dem Referenten würde es sich um einen BDS-Unterstützer handeln. Eine Ansage, die man gern von Eva Weber im Sommer gehört hätte.

Hermann Bredl ist merkwürdigerweise mit der städtischen Begründung für das dauerhafte Einholen der Israelflagge einverstanden: Kommunikation und Aufklärung sei wichtiger als Symbolik. Eine weitere Schändung der Israelflagge wäre aus jüdischer Perspektive ein übler und schwer erträglicher Akt, so Bredl, der mit dieser Stellungnahme für Eva Weber in die Bresche springt, die sie mit ihrer Ankündigung geschlagen hat, dass die Israelflagge vor dem Rathaus eingeholt werden soll.

Das IKG-Argument bezüglich der Furcht vor weiterer Schändung wirkt allerdings konstruiert, denn schließlich sollte es für Israelhasser, die es darauf anlegen, kein Problem sein, eine Flagge bei Amazon zu bestellen, um sie öffentlich zu verbrennen – “zu schänden”, da sie jüdische Symbolik enthält, worauf Bredl gestern ausdrücklich hinwies.

Der städtischen Argumentation, dass der Aktionsplan gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit wichtiger sei, als die Symbolkraft eines staatlichen Hoheitszeichen, möchte man nicht widersprechen, doch die Frage, was das Einholen der Israelflagge mit der städtischen Antisemitismus-Initiative zu tun haben könnte, blieb auf der Pressekonferenz unbeantwortet.

Die Kritik des Zentralrats der Juden, des israelischen Konsulats wie der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, dass es sich seitens der Stadt um einen Akt des Einknickens wegen antisemitischer Umtriebe handeln würde, ja um eine “Kapitulation vor dem Antisemitismus”, wie Volker Beck auf X (ehemals Twitter) schrieb, mag überhöht sein, aber in der Sache jedenfalls nicht ganz verkehrt, wenn man vernimmt, dass Eva Weber gegen den Vorschlag aus dem Ältestenrat, man solle auf dem hohen Balkon des Rathauses Flagge zeigen, wohl Sicherheitsbedenken ins Feld führte.

Der Streit um die Israelflagge mag angesichts der Opfer durch den Hamas-Terror kleinkariert erscheinen, aber im Krieg erfahren Symbole eine explosive Aufladung. Dies mag man im OB-Referat unterschätzt haben, weshalb es nun auf die Gestaltung des Ersatzbanners ankommt: Wie viel konkrete Israel-Solidarität ist darin enthalten? Wie viel Friedensstadt-Labeling muss man aushalten? Welche jüdische Symbolik das “Nie-wieder-ist-jetzt” Banner auch immer enthalten wird, es ersetzt nicht die politische Bedeutung eines staatlichen Hoheitszeichen.

Dies verdeutlicht auch die Anklageerhebung der Augsburger Staatsanwaltschaft gegen die beiden 18-jährigen Männer wegen Beschädigung der Israelflagge auf dem Rathausplatz: “In rechtlicher Hinsicht handelt es sich um eine Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten (§ 104 StGB) sowie Sachbeschädigung (§ 303 StGB), hinsichtlich des zweiten Angeschuldigten Beihilfe hierzu. Der gesetzliche Strafrahmen des Strafgesetzbuchs sieht für diese Tat Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu zwei Jahren vor.”

Schaut man sich die Fahnensituation auf dem Augsburger Rathausplatz aktuell jedoch an, muss man festhalten, dass die gehissten Nationalflaggen Israels und der Ukraine im Aufbaubetrieb des Augsburger Christkindlesmarktes ohnehin kaum wahrgenommen werden. Spätestens nach Eröffnung des Weihnachtsmarktes mit täglich Tausenden Besuchern würde im lauten Feiergedöns zwischen Glühweinwolken und Bratwurstsmog – im Schatten des “Christbaums für alle” und der unvermeidlichen Weihnachtsliederbeschallung – die politische Symbolik der gehissten Flaggen deplatziert wirken. Im Kontext dieser konsumorientierten Markthektik hätten die Botschaften der Flaggen einen fragwürdigen Widerhall.

Die Stadt hat in “Sachen Beflaggung” mit letzter Rille einen verzweifelten Versuch unternommen, einen schweren Imageschaden abzuwehren. Es ist ihr trotz IKG-Beistand nur halb gelungen. In einem eher beiläufig ausgesprochenen Satz hat Eva Weber auf der Pressekonferenz gesagt, dass sich die Symbolkraft von Flaggen mit der Zeit ohnehin abnutzen würde. Das ist sicher zutreffend, so sicher eben wie die menschliche Erfahrung, dass die Zeit alles abschleift und abnutzt, nur eine Sache nicht: Antisemitismus. Dass die Stadt bisher auf diesem Auge kurzsichtig war, muss sie sich vorwerfen lassen.