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Dienstag, 26.11.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

“Kurt Gribl hat sich nicht auf privater Ebene mit Zurückhaltung und im Konjunktiv geäußert”

Bruno Marcon im DAZ-Interview

Bruno Marcon ist in Augsburg einer der führenden Köpfe der globalisierungskritischen Organisation attac. Als sich die Augsburger Stadtregierung im Winter 2015 aufmachte, eine Fusion zwischen der Energiesparte der Stadtwerke und Erdgas Schwaben umzusetzen, hielt Marcon mit einer Bürgerinitiative dagegen – und zwang mit einem siegreichen Bürgerentscheid die Stadtwerke, Oberbürgermeister Kurt Gribl und die Stadtregierung in die Knie. Nun müssen Kurt Gribl und die Stadtregierung einen zweiten schweren Niederschlag ertragen, da der Verwaltungsgerichtshof in München die Feststellung der Unzulässigkeit des ersten Bürgerbegehrens als unzulässig und somit als unrechtmäßig bewertet hat. Das Urteil ist seit gestern samt Begründung in der Welt. Es folgt der Bürgerinitiative in allen Punkten ihrer Beschwerde. Kurt Gribls frühen Versuch, das Bürgerbegehren mit seiner Privatmeinung als unzulässig zu entwerten, geißelt Marcon im DAZ-Interview: „Das war aus unserer Sicht nicht nur ein Missbrauch der Macht, sondern der Versuch, das Begehren zu erschweren und seine Initiatoren herabzuwürdigen.” Aus aktuellem Anlass (Die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtshof liegt vor) veröffentlicht die DAZ das bereits im Januar 2017 geführte Interview ein zweites Mal – leicht gekürzt.



Bruno Marcon

Bruno Marcon


DAZ: Herr Marcon, wie bewerten Sie das vorliegende Urteil

Marcon: Dieser Beschluss hatte weitreichende Bedeutung für ganz Bayern. Ein wichtiges Motiv unserer Hartnäckigkeit war, den Bürgerrechten beim Bürgerbegehren einen Durchbruch zu verschaffen.

DAZ: Sie glauben an eine „Richtschnur für künftige Bürgerbegehren“, wie es OB Gribl formulierte?

Marcon: Es wäre jedenfalls zu wünschen. Das Gericht hat nämlich ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Recht auf Bürgerbegehren nicht durch unangemessene Anforderungen eingeschränkt werden darf. – Wäre das Verhalten der Augsburger Stadtregierung und des Stadtrats bestätigt worden, hätte dies in der Konsequenz die Möglichkeit garantiert, missliebige Begehren aus der Bürgerschaft mit juristischen Winkelzügeln auszuhebeln.

DAZ: Mit juristischen Winkelzügen?

Marcon: Ja. Es war nicht das erste Mal, dass OB Gribl und der Stadtrat Bürgerbegehren unter Vorgabe juristischer Gründe ausgebremst haben, statt sich dem Willen der Bürger zu stellen.

DAZ: Lassen Sie uns bei der Fusion bleiben.

Marcon: Ohne weitere Abwägung, wie es einem Oberbürgermeister eigentlich geziemt, hatte der Jurist Gribl gleich beim Start unseres Bürgerbegehrens erklärt, dass dieses aus juristischen Gründen nicht zulässig sei. Das war aus unserer Sicht nicht nur ein Missbrauch der Macht sondern der Versuch, das Begehren zu erschweren und seine Initiatoren herabzuwürdigen.

DAZ: Ein OB darf keine Privatmeinung haben?

Marcon: Kurt Gribl hat sich nicht auf privater Ebene mit Zurückhaltung und im Konjunktiv geäußert, sondern auf einer Pressekonferenz, zu der er in seiner Eigenschaft als OB eingeladen hatte. Waren Sie nicht da?

DAZ: Ich kann mich sogar noch daran erinnern. Aber was hat das mit „juristischen Winkelzügen“ zu tun?

Marcon: Weil man einen politischen Bürgerwillen, der einfach formuliert wird, nicht mit einer persönlichen Auslegung der Gemeindeordnung torpedieren darf. Einer weit hergeholten Auslegung wohlgemerkt. Schlimm war dabei, dass ihm fast der gesamte Stadtrat zu Füßen lag. Obwohl den meisten Stadträten unser juristischer Widerspruch schriftlich vorlag, sind sie kritiklos dem OB und der Stadtregierung gefolgt und haben unser Bürgerbegehren ebenfalls als unzulässig abgelehnt. Wo ist die nachfragende kritische Abwägung auch bei diesen Stadträten geblieben?

DAZ: Sie kritisieren auch das Prozedere als solches?! Also den Sachverhalt, dass der Stadtrat, gegen dessen Beschlusslage sich ein Bürgerbegehren richtet, darüber abstimmen darf, ob das Bürgerbegehren juristisch zulässig ist?

Marcon: Genau, das darf eigentlich nicht sein. Offensichtlich sollte die Fusion schnellstmöglich durchgepeitscht werden. Doch wem hat ein Stadtrat zu dienen, den Macht und Wirtschaftsinteressen einiger weniger – oder den Bürgern und ihrer Stadt?

DAZ: Falls die Motivlage der geplanten Fusion dergestalt tief gelegen haben sollte, dann hat Ihre Initiative diese „Wirtschaftsinteressen“ jedenfalls gründlich zerschossen.

Marcon: Hätten wir nicht Rechtsmittel eingelegt und in kürzester Zeit ein zweites Begehren erfolgreich abgeschlossen, hätten Gribl und seine Befürworter die Fusion vollzogen. Es darf nicht sein, dass der Adressat eines Begehrens gleichzeitig derjenige ist, der über eine Zulässigkeit eines Begehrens entscheiden darf.

DAZ: Sind Sie eigentlich mit den Konsequenzen zufrieden, die ihr gewonnener Bürgerentscheid erwirkt hat?

Marcon: Für die Zeit nach unserem erfolgreichen Bürgerentscheid bis heute vermissen wir von Herrn Gribl, der Stadtregierung und den Fusionsbefürwortern in den Parteien, dass sie Konsequenzen aus ihrer Niederlage und dem deutlichen Willen der Bevölkerung gezogen hätten. Auch wäre angesagt, Verantwortung zu übernehmen und vor der Bevölkerung Demut zu zeigen. Eine letzte Möglichkeit böte sich jetzt. Unabhängig von der Urteilsbegründung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, sich für sein offensichtlich nicht mit dem Recht im Einklang stehenden Verhalten öffentlich zu entschuldigen. Das würde Herrn Gribl und den betroffenen Stadträten zwar auch nicht die verlorengegangene Reputation wiederbringen – es wäre aber ein Zeichen von Anstand.

DAZ: Herr Marcon, vielen Dank für das Gespräch. ——- Fragen: Siegfried Zagler

Anmerkung: Das Interview erschien bereits im Januar dieses Jahres als der Fall vor dem VGH verhandelt wurde und der Richter sich in seiner Kommentierung deutlich im Sinne der Kläger geäußert hatte. Aus aktuellem Anlass bringt die DAZ eine leicht gekürzte Zweitausgabe.