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Mittwoch, 08.01.2025 - Jahrgang 17 - www.daz-augsburg.de

Neues Wohngeldgesetz: 1.100 Augsburger Haushalte profitieren

Zum 1. Januar 2009 wurde das Wohngeldgesetz novelliert. Erstmals seit 2001 wurden dadurch die Leistungen für Wohngeldbezieher wieder verbessert.

Mit den Gesetzesänderungen und deren Auswirkungen befasste sich gestern der Jugend-, Sozial- und Wohnungsausschuss der Stadt. Früher unterschied das Wohngeldgesetz zwischen vier Baualtersklassen. Je älter und einfacher eine Wohnung ausgestattet war desto weniger Geld gab es. Jetzt gibt es einheitliche Miethöchstbeträge auf der Basis von Neubauten. Diese wurden außerdem angepasst und um 10 Prozent erhöht. Bei Altbauwohnungen können sich so in Verbindung mit dem Wegfall der Baualtersklassen Erhöhungen der Miethöchstbeträge um bis zu 82 Prozent ergeben.

Weitere Effekte ergeben sich aus der generellen Anpassung der Wohngeldtabellen um 8 Prozent nach oben, der Erhöhung der zu berücksichtigende Miete um einen Heizungszuschuss und der Höherstufung der Stadt Augsburg beim Mietniveau von der Mietenstufe 3 in die Mietenstufe 4. In Mietenstufe 4 gilt ein um ca. 8 Prozent höherer Miethöchstbetrag.

Keine Belastung für den städtischen Haushalt

Alle Effekte zusammen werden zu einer Steigerung des durchschnittlichen Wohngelds von bislang monatlich 90 Euro auf 140 Euro führen. Darüber hinaus wird es in Augsburg künftig ca. 2.500 wohngeldberechtigte Haushalte geben, 1.100 mehr als im Jahr 2008. Die jährlichen Wohngeldzahlungen in Augsburg werden von 1,8 Millionen € im Jahr 2008 auf künftig ca. 4,5 Millionen € steigen. Da die Wohngeldzahlungen jeweils zur Hälfte von Bund und Land getragen werden, berühren die Mehrausgaben den städtischen Haushalt nicht. Mit einem in einer Auflage von 6.500 Stück erstellten Informationsflyer will die Stadt die berechtigten Bürger über die Leistungsverbesserungen informieren und zur Beantragung von Wohngeld ermuntern.

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