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Samstag, 11.01.2025 - Jahrgang 17 - www.daz-augsburg.de

Ordnungspaket für die Innenstadt ist geschnürt

Mit großer Mehrheit und nur marginalen Änderungen stimmte der Allgemeine Ausschuss und Ausschuss für öffentliche Ordnung und Gesundheit gestern dem vorbereiteten Paket „Verbesserung der Aufenthalts- und Wohnqualität in der Innenstadt“ zu.

Nächtliche Auswüchse und Alkoholexzesse in der Augsburger Innenstadt: die Mitglieder der Aktionsgemeinschaft Maximilianstraße können ein Lied davon singen. Mit einem Maßnahmenpaket will die Stadt die Probleme nun in den Griff bekommen. Dazu war am Mittwoch der Allgemeine Ausschuss vorberatend für den Stadtrat tätig. Im Paket enthalten war unter anderem eine Selbstverpflichtung der Gastronomen für den Umgang mit Alkohol (wir berichteten), die Ordnungspartnerschaft für nächtliche Einsätze zwischen Polizei und Ordnungsdienst, die Anpassung des Verwarnungskatalogs für Wildpinkler sowie eine Sperrzeitenregelung für den Straßenverkauf von Speisen und Getränken.

Gerd Arnold (SPD) bedauerte, dass seine Fraktion zu den vorangegangenen Runden Tischen nicht eingeladen war, begrüßte aber die Beschlussvorlage. Auch Verena von Mutius (Grüne) stimmte den meisten Punkten inhaltlich zu, vermisste aber ein ganzheitliches Gesamtkonzept. Die Beschlussvorlage enthalte nur ordnungspolitische Einzelmaßnahmen. Für einige Punkte sei außerdem der Jugendhilfeausschuss das eigentlich zuständige Gremium, weswegen sie beantragte, die Einzelpunkte „Hart am Limit“ (Modellprojekt für Kinder und Jugendliche mit riskantem Alkoholkonsum), „After-Rausch-Tüte“ (Alkoholpräventions-Projekt des Stadtjugendrings) und „Optimierung des Jugendschutzes“ dorthin zu verweisen.

„Vermüllungen klar zuordenbar“

Leo Dietz (CSU), selbst Gastronom, warnte vor zu großen Erwartungen an die Selbstverpflichtungserklärung: Es sei Augenwischerei, zu glauben, dass damit „alles gelöst“ wäre. Gastwirte könnten beispielsweise gegen Wildpinkler nichts machen, da sie über ihren eigenen Ordnungsbereich hinaus nicht tätig werden könnten. Die neue Sperrzeitenregelung für den Verkauf von „to-go“-Produkten begrüßte er dagegen ausdrücklich. Daraus resultierende Vermüllungen seien klar den Gastronomen zuordenbar. Wer nachts verkaufe, wolle verdienen und ein Stück vom Kuchen abhaben. Deshalb seien eigene Ordnungsmaßnahmen zumutbar.

Einig war sich der Allgemeine Ausschuss am Ende, dass man um die Aufstellung öffentlicher Toiletten in der südlichen Maximilianstraße mittelfristig nicht herumkommen wird, auch im Interesse des Tourismus. Hier wird der Bauausschuss gefragt sein.

Die Einzelmaßnahmen des Pakets

  • Vorbereitet wurde eine Selbstverpflichtungserklärung für die Gastronomen zum strikteren Umgang mit dem Verkauf alkoholischer Getränke. Auf Flatrate-Parties, Mengenrabatte für Alkoholika und Kübeltrinken soll freiwillig verzichtet werden.
  • Der Ordnungsdienst soll um zwei Personen aufgestockt werden. Künftig sollen sechs Personen des Ordnungsdienstes zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens in Partnerschaft mit der Polizei und mit zusätzlichen Kompetenzen ausgestattet operieren.
  • Für Wildpinkeln wird der Spielraum für Verwarnungsgelder mit 35 Euro voll ausgeschöpft. Kommt es zur Anzeige, sind je nach Schwere des Falls 100 bis 200 Euro fällig.
  • Im Innenstadtbereich gilt eine Sperrzeit von 1:00-6:00 Uhr für die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr außerhalb von Gaststätten.