Rechter Aufmarsch am Samstag: Verwaltungsgericht kassiert Verbot der Stadt
Das Verwaltungsgericht Augsburg hat gestern – wie von der Stadtspitze erwartet – den am Montag erlassenen Verbotsbescheid aufgehoben, mit dem die Stadt den Aufmarsch rechter Gruppierungen am kommenden Samstag, 27. Februar, verhindern wollte.
Das Gericht bewertete wie schon im letzten Jahr das Grundrecht der Versammlungsfreiheit höher als das städtische Interesse am Verbot der Kundgebung. Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl hält es trotzdem für legitim, „auch vor dem Hintergrund gesicherter Rechtsprechung von unseren Rechtsbehelfen Gebrauch zu machen“. Steter Tropfen höhle den Stein und vielleicht gebe es einmal eine „rechtliche Entwicklung in die andere Richtung“. Kosten dürften dabei keine Rolle spielen, denn besser als in die Wehrhaftigkeit der Demokratie könne man Steuergelder nicht anlegen.
Stadtrat verabschiedet Resolution
Auch wenn man die Aufmärsche rechter Gruppierungen rein rechtlich in gewissem Umfang hinzunehmen habe, werde man stets „dagegensetzen“, so der OB. Provokationen dürften niemals unbeantwortet im Raum stehen bleiben, wenn man sich nicht dem Vorwurf der Duldung aussetzen wolle.
2009: Rechter Aufmarsch am Jakobertor – Foto: Stefan Steinhagen
Der Stadtrat wird heute eine gemeinsame Resolution mit dem Titel „Vielfalt in der Friedensstadt – Demokratie verteidigen!“ verabschieden. Darin spricht sich der Stadtrat „mit Nachdruck gegen jede Aktion aus, in der politisch Extreme die Versammlungsfreiheit für Hetze und Geschichtsfälschung missbrauchen“ und ruft für den 27. Februar alle Augsburgerinnen und Augsburger zur Teilnahme am Aktionstag „Vielfalt in der Friedensstadt“ auf.
» Aktionstag „Vielfalt in der Friedensstadt“