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Sonntag, 19.01.2025 - Jahrgang 17 - www.daz-augsburg.de

Gesellschaft

Realschule für Lechhausen

Gute Nachrichten für die Stadt Augsburg: Das Kultusministerium hat heute zusammen mit dem Finanzministerium die Zustimmung zur Neugründung einer weiteren staatlichen Realschule im Stadtgebiet Augsburg verkündet.

„Schule ist mehr“ - Leitbild des Maria-Theresia-Gymnasiums, Grafik: Nontira Kigle

Eine neue Schule ist immer ein Gewinn, allen voran für die jungen Menschen vor Ort. Ich freue mich sehr, dass wir mit einer neuen staatlichen Realschule in Augsburg ein weiteres attraktives Bildungsangebot schaffen. Damit kommen wir der großen Nachfrage gerade in der Stadt Augsburg nach, gleichzeitig sichern wir langfristig qualitativ hochwertige Bildungsgänge.“ So das Statement von Kultusminister Michael Piazolo. Die Realschule ist ein Erfolgsmodell! Sie bildet eine sehr gute Grundlage für eine hochwertige Berufsausbildung sowie für einen weiteren schulischen Lebensweg! Das ist gerade in Zeiten des Fachkräftemangels von besonderer Bedeutung. Mit der Neugründung bleiben wir unserem Credo treu: Bildungsinvestitionen sind Zukunftsinvestitionen!“

Antrag der Stadt erfolgreich

Sowohl das Finanzministerium als auch Kultusministerium haben dem entsprechenden Antrag der Stadt Augsburg zugestimmt. Nach den Prognosen zum Schülerpotential und dem Bevölkerungswachstum in den nächsten Jahren wird die Zahl der Realschüler im Stadtgebiet deutlich ansteigen. Mit der Neugründung wird keine der umliegenden Realschulen im Bestand gefährdet. Vielmehr bringt die neue und nunmehr dritte staatliche Realschule für die Stadt den gewünschten Entlastungseffekt, da die bestehenden umliegenden Realschulen an ihren Kapazitätsgrenzen angelangt sind oder räumlich nicht mehr erweitert werden können. Im Stadtgebiet Augsburg gibt es bislang neben zwei staatlichen und einer städtischen Realschule auch fünf Realschulen in privater beziehungsweise kirchlicher Trägerschaft.

Die staatliche Investitionsförderung von öffentlichen Schulen und Kindertageseinrichtungen nimmt im kommunalen Finanzausgleich einen hohen Stellenwert ein und trägt wesentlich dazu bei, dass diese Gebäude im notwendigen Umfang bereitgestellt werden können. Die Fördermittel für den kommunalen Hochbau sind Bestandteil des unverändert kommunalfreundlichen bayerischen Staatshaushalts. Für die Förderung des kommunalen Hochbaus stehen in diesem Jahr insgesamt rund eine Milliarde Euro zur Verfügung.

Weber: Wir brauchen den Neubau unbedingt

Für die Stadt Augsburg meldete sich OB Eva Weber zu Wort: „Unsere Stadt wächst und das Angebot an Schulen hinkt hinterher. Wir brauchen den Neubau dieser weiterführenden Schule für die nachfolgenden Schülerinnen- und Schülergenerationen unbedingt. Ich bin froh und dankbar, dass der Freistaat Bayern unserer Argumentation nahtlos gefolgt ist und den dringenden Bedarf bei der Realschulversorgung anerkennt. Für ganz Augsburg, aber vor allem den Stadtteil Lechhausen ist das ein wichtiges Signal und eine zukunftsweisende Entscheidung.“

Das 2022 von dem Augsburger Institut SAGS erstellte Gutachten zum Bedarf an Realschulen geht von einem Zuwachs an Schülerinnen und Schülern bis zum Jahr 2035 von 7 Prozent aus. Neben diesem Zuwachs zeigt das Gutachten auf, dass rund 600 Schüler mehr aus der Stadt in Schulen der Landkreise, vor allem in den Landkreis Aichach- Friedberg, gehen, als aus den Landkreisen nach Augsburg einpendeln. Das Gutachten empfiehlt, für die Abdeckung des Bevölkerungszuwachses und des bedarfsgerechten Realschulangebotes in der Stadt Augsburg, eine neue Realschule mit sechs Zügen im Augsburger Osten. Diese Planung ist mit dem Landkreis Aichach-Friedberg abgestimmt.

Weitere Schritte notwendig

Mit Vorliegen der schulaufsichtlichen Genehmigung ist der Weg frei, die nächsten konkrete Schritte von Seiten der Stadt Augsburg einzuleiten: Hierzu zählen bauplanungsrechtliche Aufgabenstellungen, ausreichend Grundstücksverfügbarkeiten, schulaufsichtliche Genehmigung, für die ein Raumprogramm mit Ganztag und Lernhaus-Konzeption eingereicht wird, und nötige Finanzierungen in städtischen Haushalten.

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Die Veröffentlichung einer Gegendarstellung erfolgt nach den Regeln des Presserechts ohne Prüfung der Richtigkeit des Inhalts und auch dann, wenn die Redaktion den Inhalt für unrichtig hält. ———————————————————————————————————————————————————————   Zum in der DAZ veröffentlichten Kommentar „Friedensfest: Antisemitischer BDS-Aktivismus im Kulturprogramm“ wurden wir von der Augsburger Friedensinitiative (AFI) gebeten, folgende Gegendarstellung zu veröffentlichen:   In der […]

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