Brechtfestival: Stadt will Zuschuss um 50.000 Euro erhöhen
Der Augsburger Kulturausschuss wähnt das neu ausgerichtete Brechtfestival “auf der Höhe der Zeit” und empfiehlt, den neuen Kurs mit einer kräftigen Erhöhung des städtischen Etats abzusichern.
Julian Warner, der neue künstlerische Leiter des Augsburger Brechtfestivals, war digital hinzugeschaltet, während die Stadträte über den Verwaltungsantrag berieten. Mit 200.000 Euro förderte die Stadt Augsburg bisher das Brechtfestival, das mit Drittmittel von Bund-, Land- und Bezirkseben sowie mit Sponsorengelder bei einem Gesamtetat von knapp 400.00 Euro liegt. Mit Warner habe sich das Brechtfestival verstärkt zu einem produzierenden Festival für eine vielfältige Augsburger Stadtgesellschaft gewandelt.
“Um den Kurs der nachhaltigen Stadtentwicklung unter Einbeziehung der Communities in den Stadtteilen zu verstetigen und auszubauen”, hat sich der Kulturausschuss für eine Absicherung des Festivalbudgets ausgesprochen, indem man den städtischen Anteil am Gesamtetat um jährlich 50.000 Euro erhöhen soll. Damit könne die nötige Planungssicherheit geschaffen werden. Die Stadt möchte somit das Festival in die Lage versetzen, weitere Drittmittel anzuwerben.
„Das Brechtfestival 2023 hat gezeigt, wie Brecht-Pflege auf der Höhe der Zeit und nachhaltige Stadtteilentwicklung Hand in Hand gehen können. Nun gilt es, die finanziellen Voraussetzungen zu schaffen, um den eingeschlagenen Erfolgsweg weitergehen zu können“, so Jürgen K. Enninger, Referent für Kultur, Welterbe und Sport im gestrigen Kulturausschuss.
Mit einer Auslastung von über 80 Prozent und insgesamt 6000 Besuchern sei man mit dem Publikumszuspruch sehr zufrieden, wie Kulturamtsleiterin Elke Seidel ausführte. Katrin Dollinger (Brechtbüro) fügte hinzu, dass man das Brechtfestival auch landesweit über nationale Berichterstattung wahrgenommen habe. Davon offenbar unbeeindruckt, bestand Stadtrat Matthias Fink (CSU) im Ausschuss darauf , dass der Antrag den Zusatz “Mittelanpassung gemäß den Haushaltsberatungen” erhalten soll.