Fall Merkle: FDP vermisst städtischen Aufklärungswillen und fordert OB Weber zum Handeln auf
Die FDP Augsburg kritisiert die aus ihrer Sicht lückenhafte Informationspolitik der Stadt in der Überstundenaffäre um Baureferent Gerd Merkle
Die öffentlichen Erklärungsversuche des Personalreferenten Frank Pintsch aktuell in der Augsburger Allgemeinen seien nicht viel mehr als eine Wiederholung der bisher bekannt gegebenen Informationshäppchen und trügen nichts zur Auflösung der Widersprüche bei, so die Augsburger FDP in ihrem heutigen Statement. „Herr Pintsch hat erneut bestätigt, dass Langzeitkonten zum Ansparen von Arbeitszeit erst zum 1. Januar 2012 durch eine Dienstvereinbarung geschaffen wurden. Worum er sich nach wie vor drückt, ist eine Antwort auf die Frage, wie 4.900 Überstunden aus einem im Mai 2008 erloschenen Arbeitsverhältnis in ein Beamtenverhältnis übertragen und mehr als drei Jahre später einem Langzeitkonto gutgeschrieben werden konnten“, so FDP-Kreisvorstandsmitglied und Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Meyer, der die Stadt mit einer schwerwiegenden Vermutung konfrontiert: „Nach der angeblich so gewissenhaften Prüfung der Auszahlungsansprüche müsste es doch möglich sein, in drei Sätzen zu erklären, auf welcher Rechtsgrundlage die geplante Auszahlung von Überstunden an den Baureferenten erfolgen soll. Dass die Stadt sich drei Wochen nach den Enthüllungen weiterhin weigert, einfachste Fragen klar zu beantworten, schürt den Verdacht, dass es keine saubere Rechtsgrundlage gibt”, so Meyer.
Auch der FDP Kreisvorsitzende Ralf Neugschwender zeigt sich bezüglich der städtischen Informationspolitik angefasst: „Oberbürgermeisterin Weber muss den Fall Merkle endlich zur Chefsache machen, um diese Widersprüche aufzuklären.“
Eine grundsätzliche Verwirkung oder eine Verjährung der zirka 4900 Überstunden, die Gerd Merkle zwischen 1994 und 2008 angesammelt hat, ist nach Rechtsauffassung der Stadt nicht gegeben. Im Fall von Gerd Merkle sieht die Stadt zwar keine Möglichkeit, ihm die Überstunden als Zeitwert gutzuschreiben, sodass er (weiter bezahlt) früher ausscheiden könnte, aber aufgrund der Härtefall-Regelungen im Augsburger Langzeitkonten-Konstrukt seien Umwandlungen in Geldwertauszahlungen bezüglich möglicher Härtefälle erfasst – nach Rechtsauffassung der Stadt. Das sei zwar in den Dienstvereinbarungen nicht vorgesehen, aber bei “Störfällen” möglich.