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Sonntag, 23.02.2025 - Jahrgang 17 - www.daz-augsburg.de

Amtliches

Neue EnEV: Umweltamt überarbeitet Energieinfo

Zum 1. Oktober trat die novellierte Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) in Kraft. Anlässlich der Novelle hat das Umweltamt der Stadt Augsburg das Informationsblatt zum Energieausweis aktualisiert.

Gegenüber der bisher geltenden EnEV 2007 werden höhere Anforderungen an die energetische Qualität sowohl im Neubau als auch bei der energetischen Modernisierung von Gebäuden gestellt. „Durchschnittlich um 30 Prozent besser werden die Gebäude in Zukunft sein müssen“, so Umweltreferent Rainer Schaal. Auch bei der energetischen Modernisierung von Bauteilen an der Gebäudehülle sind nun bessere Wärmedämmeigenschaften gefordert als bisher. Alte Nachtstromspeicherheizungen in Wohngebäuden mit mehr als sechs Wohneinheiten müssen stufenweise bis Ende 2019 durch effizientere Geräte ersetzt werden. Und bis Ende 2011 müssen oberste begehbare Geschossdecken bzw. das darüberliegende Dach eine Wärmedämmung erhalten.

Gebäude brauchen einen Energieausweis

Werden Änderungen an einem Gebäude vorgenommen oder findet ein Nutzerwechsel statt, z.B. durch Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung, muss ein Energieausweis ausgestellt werden. Ausgenommen sind nur Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche oder denkmalgeschützte Gebäude. Mit Hilfe des Energieausweises können Käufer oder Mieter die energetische Qualität von Gebäuden beurteilen und vergleichen. In der Regel werden Energieausweise nur für gesamte Gebäude ausgestellt, nicht für einzelne Wohnungen in einem Gebäude. Die Ausweise sind zehn Jahre gültig.

Zwei Arten von Energieausweisen gibt es: Die einfache Ausführung, der Energieverbrauchsausweis, wird anhand des erfassten Energieverbrauches erstellt. Der umfangreichere Energiebedarfsausweis wird auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs ausgestellt. Er kann auch für die Planung von Maßnahmen zur energetischen Sanierung herangezogen werden.

Energieinfo



Die Energieinfo „Energieausweis für bestehende Wohngebäude“ kann ab sofort neben anderen Informationen zu Energiefragen über die e+haus Service-Hotline 01805 / 330030 (14 Cent/Min.) angefordert werden. Die Informationen stehen auch online zur Verfügung.



» www.eplushaus.augsburg.de

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Bebauungsplan „Königsplatz und Augsburg-Boulevard“: Beteiligung der Öffentlichkeit ab August

Am 22. Juli hat der Augsburger Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplans „Königsplatz und Augsburg-Boulevard (zwischen Klinkertor- und Theodor-Heuss-Platz)“ beschlossen. Vom 3. August bis zum 25. September 2009 findet zur Planung die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Mit diesem 8-Wochen-Zeitraum geht die Stadt deutlich über die im Baugesetzbuch vorgeschriebenen vier Wochen hinaus. Während dieser Zeit können die […]

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Neue Fibel für Grundstückpreise im Vermessungsamt

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Heute Streik in Augsburger KiTas – Update

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Wasser in Augsburger Bädern und Seen ist einwandfrei

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Kein neues Kfz-Kennzeichen bei Umzug zwischen Stadt und Landkreis

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Umzug des Stadtvermessungsamtes

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4.000 Einsätze für die Augsburger Feuerwehr

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Stadtplan im Hosentaschenformat

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Trinkwasser: Ehemaliger Schießplatz ist keine Gefahr

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