Taxi-Affäre: Belastungseifer am zweiten Verhandlungstag
Vierter Nachtschwärmer passt nicht ins Bild – Tobias Schley sollte 2.000 Euro an Zeugen bezahlen
Nicht drei, sondern vier Personen sind an dem Dezemberabend im Jahr 2011 um die Häuser gezogen, an dem ein Taxifahrer vergeblich fünf Euro forderte und an dem es im Nachgang zu Handgreiflichkeiten kam. Dies war eines der Ergebnisse der Zeugenvernehmung in einem Prozess, in dem Stadtrat Tobias Schley (CSU) und zwei seiner Begleiter wegen versuchter räuberischer Erpressung angeklagt sind.
Von Bruno Stubenrauch
Verteidigerin Carolin Schaal (2. v.r.) und Schley-Verteidiger Dr. Richard Beyer (r.) im Interview vor dem Gögginger Justizgebäude
Der Vierte scheint sich allerdings wie ein Gespenst durch die nächtliche Szenerie bewegt zu haben, als es zu der verhängnisvollen Auseinandersetzung zwischen den drei Angeklagten, dem Taxifahrer und vier Türstehern kam. Er war vom Großteil der Akteure und auch der Polizisten weder wahrgenommen worden, noch wurden in der fraglichen Nacht seine Personalien und Aussagen aufgenommen. Dabei schien er immer unmittelbar an den Orten des Geschehens gewesen zu sein. Auch auf den Fotos, die die Polizei in der fraglichen Nacht geschossen hat, war er deutlich zu sehen. Von der Polizei vernommen wurde er aber erst auf eigene Initiative, gut zwei Wochen nach dem Vorfall.
„Ich war da“
Schon damals passte die Aussage des Mannes, der sich als mit Schley gut befreundet bezeichnet und Amtsträger in einem CSU-Ortsverband ist, nicht recht ins Bild, das sich die Ermittler aufgrund anderer Aussagen bereits gemacht hatten. Auch Amtsrichter Michael Nißl war am gestrigen Dienstag sichtlich irritiert bis verärgert über dessen Schilderungen und ging den Zeugen hart an: „Ich weise Sie darauf hin, dass das hier keine Farce-Veranstaltung ist“. Bei falschen Aussagen würden ihm auch beste Beziehungen und politische Ämter gar nichts nützen. (mehr …)