DAZ - Unabhängige Internetzeitung für Politik und Kultur
Sonntag, 23.02.2025 - Jahrgang 17 - www.daz-augsburg.de

Gerichtsreport

Verwaltungsgericht Augsburg bestätigt Ausstellungsverbot für „Schwebenden Akt“

In einer Eilentscheidung vom 4. September 2009 hat das VG Augsburg das für sofort vollziehbar erklärte und mit einer Zwangsgeldandrohung versehene Verbot der Stadt Augsburg vom 27. August bestätigt, das Exponat „Schwebender Akt“ in der Ausstellung Körperwelten öffentlich zu zeigen.

Ebenso wurde die Untersagung der Stadt, der Ausstellung weitere Exponate hinzuzufügen, die offen den Geschlechtsverkehr zeigen, im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes nicht beanstandet.

Unbeanstandete Verformung: "Der Torwart", dem seine Organe hinterherfliegen

Unbeanstandete Verformung: "Der Torwart", dem seine Organe hinterherfliegen


Die Entscheidung erging nach Durchführung eines Ortstermins am 2. September. Das Gericht bestätigte nochmals als Rechtsgrundlage die Bestimmungen des Bayerischen Bestattungsgesetzes und befand, dass auch bei verfassungskonformer Auslegung dieser Bestimmungen eine Verletzung der Würde der Verstorbenen bzw. des sittlichen Empfindens der Allgemeinheit anzunehmen sei. Zwar könne sich der Aussteller auf das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit berufen, doch sei diese durch das Grundrecht der Menschenwürde nach Art. 1 Grundgesetz beschränkt. Das Exponat „Schwebender Akt“ verletze die grundgesetzlich garantierte Menschenwürde, die über den Tod hinaus wirke und zur Folge habe, dass auch der Leichnam einer Person nicht wie beliebige Materie behandelt werden könne.

„Verfremdet und verformt“

Beanstandet: zum Flügel verformter Rückenmuskel am "Schwebenden Akt"

Beanstandet: zum Flügel verformter Rückenmuskel am "Schwebenden Akt"


Das Gericht führte zur Begründung aus, es habe sich beim Ortstermin einen Eindruck darüber verschafft, dass u.a. durch die Ausformung der Ganzkörperplastinate, der Körperhaltung und des Gesichtsausdrucks Ausdrucksformen verwendet worden seien, die zu einer Erfassung der anatomischen Vorgänge beim Geschlechtsverkehr in keiner Weise beitragen, sondern an freie, künstlerische Ausdrucksweisen anknüpften. Insbesondere entstehe beim weiblichen Plastinat durch die nach hinten gespreizte Rückenmuskulatur der Eindruck, es habe Flügel. In dieser Ausgestaltung sei jedoch kein didaktisches Anliegen erkennbar, dass genau diese Darstellung für ein besseres Verständnis des Geschlechtsverkehrs erforderlich sei; deshalb sei die Menschenwürde verletzt. Körper verstorbener Menschen könnten nicht beliebig verfremdet oder verformt werden, da es sich bei ihnen unter Berücksichtigung der Menschenwürde trotz eines wissenschaftlichen Anliegens nicht um beliebige Materie handele und ihr Achtungsanspruch nicht durch freie Formbarkeit verletzt werden dürfe.

» Der Kommentar: Flügel tragen das Verbot

gesamten Beitrag lesen »



Streit ums „Deed’s“: Volker Ullrich fragt nach

Mit einem offenen Brief an Ordnungsreferent Walter Böhm meldete sich CSU-Stadtrat Dr. Volker Ullrich gestern zu den Vorgängen um das Maxstraßen-Lokal „Deed’s“ zu Wort. Leo Dietz, ebenfalls CSU-Stadtrat, hatte seine Gaststätte geschlossen, nachdem die Stadt am 30. Juli seine Konzession von 150 auf 50 Gäste reduziert hatte. Für Ullrich hat die Stadt Augsburg im Rahmen […]

gesamten Beitrag lesen »



OB Gribl: Genugtuung über Landgerichtsurteil

Das Urteil des Landgerichtes Augsburg vom Freitag, das den Autor und Schriftsteller Arno Löb wegen übler Nachrede mit einer Geldstrafe belegt hat, nimmt Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl mit Erleichterung und Genugtuung zur Kenntnis: „Ich bin erleichtert und beruhigt, dass jetzt auch berufungsgerichtlich bestätigt wurde, dass man sich nicht jede Beschmutzung gefallen lassen muss. Genugtuung empfinde […]

gesamten Beitrag lesen »



Fünffingerlesturm: Gericht bleibt bei seiner Auffassung

In einem heute bekannt gewordenen Urteil vom 25. Juni bestätigte das Verwaltungsgericht Augsburg seine frühere Auffassung zum Treppenbau am Fünffingerlesturm. Wie in der Eilentscheidung vom vergangenen August erklärte das Gericht den vom Bauordnungsamt Augsburg im April 2008 verhängten Baustopp für rechtswidrig. Die Stadt hat nun einen Monat Zeit, um Berufung zu beantragen. die umstrittene Treppe […]

gesamten Beitrag lesen »



Zahl der Woche: 423,50 Euro

In ihrem März-Newsletter „Schwarze Löcher – egal wo man hinblickt!“ beklagt die Augsburger SPD im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Situation der Stadt, dass für Prozesse um die Treppe „am allseits bekannten Turm“ immer noch Geld da sei. Die DAZ hat nachgefragt. Seit April 2008 schwelt ein Streit zwischen der altaugsburggesellschaft und dem Bauordnungsamt der Stadt […]

gesamten Beitrag lesen »



Fünffingerlesturm: Stadt unterliegt erneut

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt Verwaltungsgericht Augsburg Mit heute bekannt gewordenem Beschluss vom 16. März 2009 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden, dass die Einstellung der Bauarbeiten am Fünffingerlesturm in Augsburg bis zur Entscheidung über die Klage in der Hauptsache ausgesetzt bleibt. Damit wurde die vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg bestätigt. Auch der BayVGH hat befunden, dass […]

gesamten Beitrag lesen »



Fünffingerlesturm: Verwaltungsgerichtshof will heute entscheiden

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München will heute seine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit des Baustopps am Augsburger Fünffingerlesturm bekanntgeben. Im September 2008 hatte das Augsburger Verwaltungsgericht einem Eilantrag der altaugsburggesellschaft stattgegeben und den im April 2008 von der Stadt verhängten Baustopp der umstrittenen Außentreppe für rechtswidrig erklärt. Die Stadt hatte gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt. » Pressemitteilung: […]

gesamten Beitrag lesen »



Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Rechtextremistische Demo darf stattfinden

Die in Augsburg für Samstag angemeldete Versammlung zum Thema „Gedenken an den alliierten Bombenholocaust vom Februar 1944“ darf stattfinden. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gestern entschieden und damit die vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg bestätigt. Die von einer rechtsgerichteten Gruppierung angemeldete Versammlung, die über zentrale Straßen und Plätze in Augsburg führen sollte, war von der […]

gesamten Beitrag lesen »



Urteil: Loeb geht in Revision

Der Augsburger Autor Arno Loeb ist im Widerspruchsverfahren gegen die Strafanzeige von Oberbürgermeister Kurt Gribl abgeblitzt und zu 120 Tagessätzen a 20 Euro wegen Beleidigung verurteilt worden. Loebs Anwalt, Dr. Florian Engert, hat Revision angekündigt. Die zirka 50 anwesenden Bürger und Vertreter der lokalen Medien mussten im voll besetzten Gerichtssaal 141 im Strafjustizgebäude fast eine […]

gesamten Beitrag lesen »



Verleumdungsprozess gegen Arno Loeb

Am 17. Februar kommt es vor dem Augsburger Amtsgericht zur Hauptverhandlung gegen den Schriftsteller und Punk-Sänger Arno Loeb wegen Verleumdung des Augsburger Oberbürgermeisters Dr. Kurt Gribl. Loeb hatte als Herausgeber der satirischen Augsburger Skandal-Zeitung Gerüchte um angebliche Seitensprünge und außereheliche Kinder des OB aufgegriffen. Arno Loeb in einer Pressemitteilung dazu: „Ich habe dieses Gerücht nicht […]

gesamten Beitrag lesen »