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Sonntag, 23.02.2025 - Jahrgang 17 - www.daz-augsburg.de

Gerichtsreport

Klage gegen Flughafenumbau erfolglos

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem am 8. Januar verkündeten Urteil die Klagen von zwei Anwohnern gegen den Umbau des Flughafens Augsburg abgewiesen. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

Die beiden lärmbetroffenen privaten Flughafenanlieger hatten sich mit einer Klage gegen den Änderungs- Planfeststellungsbeschluss des Luftamtes Südbayern von 2002 gewandt. Mit diesem waren grundsätzliche Baumaßnahmen an den Flughafengebäuden wie die Verlegung von Hallen, der Umbau der Einrichtungen für das luftfahrtaffine Gewerbe sowie eine veränderte Startbahnnutzung genehmigt worden. Die Kläger hatten sich auch darauf berufen, dass sie schon wegen der Aufgabe des Bauvorhabens einen Anspruch auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses hätten.

Kein Anspruch für Lärmbetroffene

Nach Auffassung des BayVGH besteht ein solcher Anspruch nur für grundstücksbetroffene, aber nicht für lärmbetroffene Anlieger. Zudem sei der Flughafen Augsburg selbst nicht aufgegeben worden, sondern durch einen Änderungs-Planfeststellungsbeschluss des Luftamtes Südbayern lediglich den veränderten tatsächlichen Verhältnissen angepasst worden (Geschäftsrückgang, weitgehender Rückzug der Linienverkehrsgesellschaften). Dem von Klägerseite ebenfalls in den Vordergrund gerückten Argument, die Änderungs-Planfeststellung führe zu einer Erhöhung ihrer Lärmbelastung durch den Flughafenbetrieb, ist das Gericht nicht gefolgt. Die Erörterung der Lärmproblematik mit einem Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung habe ergeben, dass keine relevante Veränderung bzw. Verschlechterung der Lärmsituation gegeben sei.

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BayVGH beanstandet Monopol für Plakatwerbung in Augsburg

Die Stadt Augsburg hat der Augsburg AG in einem Treuhandvertrag die Nutzungsrechte für die Vermarktung von Außenwerbeanlagen auf allen ihren öffentlichen und privaten Flächen übertragen. Die Augsburg AG hat ihrerseits einer dritten Werbeträgerfirma das ausschließliche Recht eingeräumt, die in der Verfügungsgewalt der Stadt Augsburg stehenden öffentlichen Wege, Straßen und Plätze  Plakatwerbung zu nutzen. Mit dieser […]

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Fünffingerlesturm: Stadt legt Beschwerde ein

Nach Auskunft des Baureferats hat die Stadt Augsburg gegen die am 1. September bekanntgegebene Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts innerhalb der Zweiwochenfrist Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Das Verwaltungsgericht hatte die Einstellung der Bauarbeiten, die mit der planabweichenden Überbauung des Gehwegs begründet worden war, für rechtswidrig erklärt. Fristbedingt war es nicht möglich, die nächste Stadtratsitzung abzuwarten. Nach […]

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Fünffingerlesturm: Baustopp aufgehoben

Das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg hat am 1. September festgestellt, dass der am 29. April 2008 verhängte Baustopp für die Treppe am Fünffingerlesturm nach der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren vorgenommenen summarischen Überprüfung rechtswidrig ist. Für das Gericht war nicht erkennbar, dass die altaugsburggesellschaft planabweichend den Gehweg vor dem Turm teilweise überbauen wolle. Aus den genehmigten Bauvorlagen in […]

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