Bürgerpflicht Organspende?
Vorträge und Gespräch zur neuen Regelung
Der Bundestag hat eine Reform der Organspende in Deutschland beschlossen, mit dem Ziel, die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Eine Pflicht zur Organspende wird es zwar nicht geben. Aber künftig werden wir in regelmäßigen Abständen aufgefordert, unsere Einstellung zur eigenen Organspende schriftlich zu dokumentieren.
Gibt es so etwas wie die Sozialpflichtigkeit der Organe? Wie verändern die technischen Möglichkeiten unser Verhältnis zum Körper? Wann sehen wir Menschen als tot an? Mit welchen Folgen ist diese Todesdefinition verbunden? Roland Friese, Jurist, Ministerialrat a.D. und ehrenamtlicher Hospizhelfer und Dr. Arne Manzeschke vom Institut Technik – Theologie – Naturwissenschaften, Inhaber der Koordinationsstelle für Medizinethik der Evang.-Luth. Kirche in Bayern werden sich am Dienstag, 11. Dezember mit diesen rechtlichen und ethischen Aspekten der Organspende beschäftigen.
Bürgerpflicht Organspende?
Vorträge und Gespräch
Dienstag, 11.12. 19.30 Uhr
Hollbau, Ausstellungsraum
Im Annahof 4, Augsburg
5,- / 3,- Euro