SJR-Desaster: Prüfbericht bestätigt DAZ-Recherche
Das Ergebnis des Prüfberichtes in Sachen Finanzdesaster des Augsburger Stadtjugendrings wurde gestern in verkürzter Form vom Bayerischen Jugendring bekannt gegeben. Der Prüfbericht bestätigt den DAZ-Artikel „Stadtjugendring in schwerer Not“ vom 25. März.
„Zur Aufklärung der Angelegenheit hatte der BJR umgehend die weisungsunabhängige interne Revision einbezogen. Deren Prüfung ergab, dass Buchhaltung und Verwaltungsleitung des SJR seit dem Jahr 2008 systematisch Fehlbeträge aus Projekten auf einem Verwahrkonto gebucht hatten. Dieses Konto wurde in den Jahresabschlussunterlagen nicht ausgewiesen und von Geschäftsführung, Vorstand und Rechnungsprüfern nicht bemerkt. Rücklagen wurden auf einem gesonderten Verwahrkonto ausgewiesen, sodass diese vermeintlich als nicht verbraucht erschienen. Fehlbeträge wurden so verschleiert, anstatt diese als Finanzierungsrisiko zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Haushalts gegenüber Vorstand und Geschäftsführung zu problematisieren. Zu den Fehlbeträgen führten zu optimistisch veranschlagte Projekteinnahmen und -ausgaben sowie nicht eingezogene Elternbeiträge für die Mittagsbetreuung an Schulen. Zu einer persönlichen Bereicherung aus den Mitteln des SJR gibt es keinen Hinweis.“ So die offizielle Lesart des Bayerischen Jugendrings nach Fertigstellung des Prüfberichts des Innenrevisors zum 500.000-Euro-Schwund aus dem Rücklagenkonto des Stadtjugendrings. Diese Summe wurde in der Presseerklärung nicht angeführt und auch auf Nachfrage nicht bestätigt, aber auch nicht dementiert. Eine Summe ist im Prüfbericht erarbeitet worden, werde aber aus Erwägungen heraus, die mit möglichen juristischen Auseinandersetzungen zu tun haben, nicht explizit genannt, wie es heißt. Weiter wird in der für Jugendring-Verhältnisse sehr scharf formulierten Erklärung angeführt, dass „arbeitsrechtliche Maßnahmen derzeit geprüft werden.“
„Vorstand und Geschäftsführung haben den Überblick zunehmend verloren“
Der Prüfbericht der BJR-Innenrevision stellt darüber hinaus fest, dass die Bestimmungen der BJR-Finanzordnung nicht entsprechend beachtet wurden. Bis zum Ausscheiden der Verwaltungsleitung in die Ruhephase der Altersteilzeit seien Geschäftsführung und Verwaltungsleitung für den Haushalt ohne klare Zuständigkeitsabgrenzung verantwortlich gewesen. „Die in der Satzung und der Finanzordnung des BJR vorgeschriebene Trennung zwischen Kassenanordnung und Kassenvollzug wurde nicht stringent eingehalten und ausreichende Controlling-Instrumente fehlten, um die Fehlbeträge im Haushalt offenkundig zu machen. Damit haben Vorstand und Geschäftsführung den Überblick über die finanzielle Entwicklung der Projekte zunehmend verloren“, wie es im Prüfbericht weiterhin unmissverständlich heißt. „Gegenüber einer Zunahme an Projekten und damit der Verwaltungs- und Zahlungsvorgänge sind die personellen Ressourcen in der Finanzverwaltung nicht angepasst worden, sodass diese Aufgaben nicht mehr ordnungsgemäß bewältigt werden konnten.“
„Man hat nicht bewusst weg geguckt, aber auch nicht genau hin gesehen“
Dass die Rücklagen zum Defizitausgleich in den Haushaltsplänen seit 2008 nicht entsprechend veranschlagt waren und damit ohne Beschluss der satzungsgemäßen Organe des SJR verwendet wurden, sei nicht akzeptabel. „Damit konnte die Vollversammlung des SJR das ihr zustehende Budgetrecht nicht ordnungsgemäß wahrnehmen. Vorstand und Geschäftsführung des SJR verließen sich auf die vorliegenden Informationen aus der Verwaltung und befassten sich dadurch zu wenig vertieft mit den Finanzierungs- und Haushaltsangelegenheiten insbesondere der Projekte.“ Wie man das umgangssprachlich übersetzten könne, wollte die DAZ von Matthias Fack wissen. „Ganz einfach“, so Fack, „man hat nicht bewusst weg geguckt, aber auch nicht genau hin gesehen.“ Dass der Präsident des Bayerischen Stadtjugendrings mit „man“ den Vorstand und die Geschäftsführung des Stadtjugendringes meinte, ergab sich aus dem Kontext. Der Bayerische Jugendring hat nun hat dem Vorstand und der Geschäftsführung des Stadtjugendrings Augsburg die Möglichkeit eingeräumt, sich zu den Ergebnissen des Prüfberichts zu äußern. Der Vorstand werde darüber hinaus die Stadt Augsburg – mit seiner Stellungnahme – über die Ergebnisse des vertraulichen Prüfberichts informieren und über die Konsequenzen, wie es in der Erklärung des Bayerischen Jugendrings abschließend heißt.
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