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Freitag, 29.11.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Stadt fördert Lastenräder

Der Umweltausschuss der Stadt Augsburg hat in seiner Sitzung am gestrigen Montag die Förderung der Anschaffung von Lastenrädern beschlossen.

Die Förderung geht auf einen Antrag der Fraktion der Grünen zurück. Das Förderprogramm ist Bestandteil des „Masterplans zur Förderung der Elektro­mobilität in Augsburg“, der am 26. Juli 2018 vom Stadtrat beschlossen wurde und auch des „Masterplans nachhaltige und emissionsfreie Mobilität“. Mit dem Förderprogramm „Lastenräder“ verfolgt die Stadt unter anderem die Ziele der Senkung der lokalen CO2-Emissionen im Sinne des Klimaschutzes, Verringerung der Emissionen von Schadgasen wie NOx und Feinstäuben und die Verlagerung des Lieferverkehrs auf der „letzten Meile“ in der Innenstadt auf Lastenräder.

Die Richtlinie tritt am 1. Juli in Kraft und gilt für alle Anträge, die bis zum 31. Dezember 2020 beim Umweltamt, Schießgrabenstraße 4 in 86150 Augsburg eingegangen sind. Der Weiterverkauf eines geförderten Lastenrads/-pedelecs ist frühestens drei Jahre nach Auszahlung des Förderbetrags förderunschädlich zulässig. Antragsberechtigt sind Augsburger Gewerbebetriebe, Unternehmen und Freiberufler, gemeinnützig anerkannte Vereine und Organisationen sowie Privatpersonen und Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften (WEGs) mit Hauptwohnsitz bzw. Grundstück in Augsburg.

Die Förderhöhe beträgt 25 Prozent der Anschaffungskosten bzw. der Leasingkosten über 36 Monate (ohne Mehrwertsteuer) bis zu einer maximalen Fördersumme von 750 Euro für Lastenräder und 1.000 Euro für Lastenpedelecs. Es muss sich um Neufahrzeuge handeln.