Stadt macht Defizitausgleich an AVG europafest
Der Wirtschaftsausschuss regelte gestern den städtischen Defizitausgleich an die Augsburger Verkehrsgesellschaft neu. Grund war die ab 3. Dezember anzuwendende europäische Verordnung Nr. 1370/2007.
Die Stadt Augsburg ist gemäß Art. 8 des Bayerischen ÖPNV-Gesetzes als Aufgabenträger für die Bereitstellung des öffentlichen Personenverkehrs innerhalb ihres Stadtgebiets zuständig. Zur Aufgabenwahrnehmung bedient sich die Stadt der Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH (AVG). Verluste übernahm die Stadt bisher freiwillig bis zu einer vorab festgelegten Höchstgrenze. Seit 2005 wurden jährlich rund 40 Mio. Defizit im Nahverkehr innerhalb des Konzerns Stadtwerke Augsburg im Rahmen des steuerlichen Querverbundes ausgeglichen.
Nach der neuen EU-Verordnung 1370/2007, die ab 3. Dezember zwingend angewendet werden muss, stellt dies allerdings eine verbotene Beihilfe dar. Rechtsanwalt Dr. Christian Jung von der auf Kommunalberatung spezialisierten Kölner Kanzlei BBH (Becker Büttner Held) präsentierte gestern im Wirtschaftsausschuss der Stadt die Lösung des Dilemmas: eine Neufassung der sog. “Betrauung der Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH (AVG) mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen”.
Nur Ausgleich des “finanziellen Nettoeffekts”
Kernpunkte des von den Kölner Spezialisten erarbeiteten umfangreichen Regelwerks: Die Stadt legt die Verkehrsleistung fest und bestimmt die Höhe des Defizitausgleichs. Außerdem wird eine Überkompensationssperre eingebaut. Dr. Christian Jung hierzu: “Es darf nicht mehr aus öffentlichen Mitteln ausgeglichen werden als spezifisch an Verlusten aufgrund gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen entstanden ist.”
Der Ausschuss stimmte der Neufassung der Betrauung der AVG einstimmig zu. Unter dem Strich ändert sich für die Stadt und die AVG so gut wie nichts. Der Verlustausgleich wird weiterhin im Rahmen des steuerlichen Querverbunds im Stadtwerkkonzern durchgeführt werden können, ab sofort aber europafest.