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Montag, 25.11.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Theatercontainer: Vergabe auf der Kippe

In einer kurzfristig “aus gegebenem Anlass” angesetzten Pressekonferenz bestätigte OB Kurt Gribl gestern die von der DAZ berichteten Schwierigkeiten bei der Vergabe des Bauauftrags für den Theatercontainer.

Lageplan Theatercontainer

Lageplan Theatercontainer


In nichtöffentlicher Sitzung hatte der Stadtrat am 27. Januar beschlossen, der Firma Züblin aus München für 5,9 Millionen Euro den Auftrag für die Errichtung der Interimsspielstätte am Theater zu erteilen. Die Vergabe könnte nach Ansicht der Regierung von Schwaben aber rechtswidrig sein, was sowohl die Fördermittel für den Container – von einer Million war gestern die Rede – gefährden als auch Ansprüche anderer Firmen auslösen würde. Die Regierung von Schwaben hat deshalb keine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt (DAZ berichtete).

Grund für die mögliche Rechtswidrigkeit der Vergabe: Das Angebot der Firma Züblin weicht von den Ausschreibungsunterlagen ab. Gravierendster Punkt: Züblin hat eine deutlich längere als die geforderte Bauzeit angeboten. Wie schwer die Abweichung wiegt und ob sie eine Vergabe ausschließt, ist laut Kurt Gribl eine noch ungeklärte Rechtsfrage. “Das Vergaberecht ist sehr formal”, so der OB gestern (siehe Kasten). Er habe deshalb die Oberste Baubehörde in München und das Finanzministerium mit eingebunden. Bis Ende der Woche soll Klarheit darüber herrschen, ob der Auftrag wie von Stadtrat beschlossen vergeben werden kann.

Rechtssichere Alternativen kosten vier bis sechs Monate Zeit

Sollte keine Vergabe möglich sein, stehen laut Gribl zwei Verfahrensalternativen zur Verfügung: ein Verhandlungsverfahren unter Einbindung der acht bisherigen Bewerber für den Container sowie eine komplette, europaweite Neuausschreibung. In beiden Fällen müsste den Bewerbern Zeit für die Angebotskalkulation eingeräumt werden. Gribl schätzte die Verfahrensdauer gestern auf vier bis sechs Monate. Ursprünglich sollte der Container zum 15. November 2011 spielbereit sein.

Trotz der aktuellen Schwierigkeiten steht ein Abrücken vom Standort oder von der Gestaltung des Theatercontainers nicht mehr zur Debatte. Sowohl der OB als auch das Stadttheater – auf dem Pressetermin vertreten durch den kaufmännischen Direktor Steffen Rohr und Schauspielchef Markus Trabusch – gehen maximal von einem zeitlichen Verzug, nicht aber von einer “inhaltlichen Änderung des Plans” aus.

Das formale öffentliche Vergaberecht



Die “Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A” schreibt unter anderem vor, dass Änderungen an den Vergabeunterlagen durch den Bieter unzulässig sind (§ 13, “Form und Inhalt der Angebote”). Die Beauftragung eines Angebots, das eine vom Bieter abgeänderte, deutlich längere als die bestellte Bauzeit beinhaltet, könnte Konkurrenten auf den Plan rufen, die wegen einer für sie unrealisierbaren Bauzeitvorgabe auf die Abgabe eines Angebots verzichtet haben. Von den ursprünglich acht Bewerbern für den Theatercontainer hat nur die Firma Züblin ein Angebot eingereicht – mit modifizierter Bauzeit.