Tödliche Schlägerei in Augsburg: Anwalt prüft Verfassungsbeschwerde
Nach der Gewalttat am Augsburger Königsplatz prüft einer der Verteidiger die Chancen einer Verfassungsbeschwerde. Das Verfassungsgericht solle feststellen, ob die erneut angeordnete Untersuchungshaft von sechs Verdächtigten mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist.
Demonstration gegen die politische Instrumentalisierung der tödlichen Schlägerei am Königsplatz © DAZ
Anwalt Felix Dimpfl vertritt einen 17-jährigen Verdächtigen, dem Beihilfe zum Totschlag vorgeworfen wird. Wie Dimpfl dem BR mitteilte, habe der Vater des 17-Jährigen ihn beauftragt, das Bundesverfassungsgericht um Prüfung zu bitten, ob die erneut angeordnete Untersuchungshaft rechtens ist.
Ob es tatsächlich zu einer Verfassungsbeschwerde kommen wird, hängt von den Erfolgsaussichten ab. Dimpfl sagte gegenüber dem BR: „Wenn wir Aussichten auf Erfolg sehen, werden wir das machen.“ Das Bundesverfassungsgericht könne, so Dimpfl prüfen, ob Grundrechte wie das Recht auf ein faires Verfahren oder Freiheitsgrundrechte verletzt wurden und werden.
Der dpa sagte Dimpfl, dass der Vorfall am Königsplatz so plötzlich passiert sei, dass niemand der Umstehenden habe reagieren können. „Das war eine spontane Tat. Die bloße Anwesenheit ohne Möglichkeit, sich entfernen zu können, kann ja nicht strafbar sein,“ so Dimpfl.
Der Gewaltakt am Königsplatz ist längst zum Politikum geworden. Sieben junge Männer und Jugendliche mit Migrationshintergrund sollen am 6. Dezember mit einem 49-Jährigen aneinandergeraten sein. Der 17-jährige Hauptverdächtige soll den Mann dann mit nur einem Schlag getötet haben. Gegen ihn und sechs andere wurden Haftanordnungen erwirkt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Hauptverdächtigen Totschlag, den anderen sechs Beteiligten Beihilfe zum Totschlag vor.
Dies sei auf den Aufnahmen der Kö-Überwachungskameras nicht erkennbar, weshalb die Jugendkammer des Landgerichts die Untersuchungshaftanordnungen des Amtsgerichts bei sechs Tatverdächtigen aufhob. Diese Entscheidung hat aber das OLG München wenige Tage später wiederum aufgehoben, weil es Fluchtgefahr und Verdunkelungsgefahr vermutet, außerdem seien die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen, so das Oberlandesgericht.