DAZ - Unabhängige Internetzeitung für Politik und Kultur
Mittwoch, 19.02.2025 - Jahrgang 17 - www.daz-augsburg.de

Verwaltungsgerichtshof kassiert „Dönerverbot“

Sperrzeitverordnung der Stadt Augsburg teilweise unwirksam



Die von der Stadt Augsburg erlassene Sperrzeitverordnung ist zum Teil rechtswidrig. In seinem gestrigen Urteil erklärte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Teil der Verordnung für unwirksam, der den Beginn der Sperrzeit für den Straßenverkauf von Speisen und nichtalkoholischen Getränken auf 1 Uhr vorverlegt hat.

Zwei von der Verordnung betroffene Gastwirte hatten einen Normenkontrollantrag gestellt. Das Gericht verwies die Stadt auf die Möglichkeit, für die Zeit zwischen 1 Uhr und 5 Uhr nachts eine allgemeine Sperrzeitverordnung erlassen. Die derzeitige Regelung belaste einseitig die Betreiber von Imbissgaststätten mit Straßenverkauf in unzumutbarer Weise.