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Freitag, 08.11.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

“Wir lassen unsere Polizistinnen und Polizisten nicht allein”

Ministerin Merks flammende Rede zur Festnahme der mutmaßlichen Polizistenmörder

Eine Rede voller Pathos und Stringenz hielt Staatsministerin Dr. Beate Merk anlässlich der Festnahme zweier Männer, denen die Ermordung des Augsburger Polizeibeamten Mathias Vieth vor zwei Monaten zur Last gelegt wird. Merk forderte auf der Polizei-Pressekonferenz am gestrigen Freitag in Augsburg den Schutz der Polizei vor zunehmender Gewalt und die Ausweitung der Haftdauer bei lebenslangen Freiheitsstrafen. Die Rede der Justizministerin im Wortlaut.

v.l.: Joachim Herrmann, Bayerischer Staatsminister des Innern, Justizministerin Dr. Beate Merk und der Augsburger Leitende Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz

“Meine sehr geehrten Damen und Herren,

dass heute zwei bayerische Sicherheitspolitiker vor Ihnen sitzen ist etwas Besonderes. Ich bin mir mit meinem Kollegen Joachim Herrmann einig, dass an so einem bedeutenden Tag wie heute Aufgabe des Staates ist, Flagge zu zeigen. Es reicht nicht, die zunehmende Gewaltbereitschaft gegen unsere Polizeibeamten zu beklagen. Es ist ein wichtiger und richtiger Schritt als Sicherheitspolitiker, härtere Strafen zu fordern und an deren Umsetzung mitzuwirken. Aber es ist mindestens genauso wichtig, sich hinzustellen und unseren Ermittlungsbeamten, der Polizei und der Staatsanwaltschaft zu dem Erfolg bei der Aufklärung eines feigen und brutalen Verbrechens zu gratulieren. Ein Verbrechen, das gegen Polizisten gerichtet war, gegen Menschen, deren Aufgabe es ist, sich mit Leib und Leben für unser Land und die Sicherheit in unserem Land einzusetzen.

Selbstverständlich gilt auch in diesem Fall – wie sonst – für beide Tatverdächtige die Unschuldsvermutung. Doch nach allem, was wir wissen, spricht sehr viel dafür, dass wir die beiden Polizistenmörder gefasst haben. Es gibt bestimmte Vorbelastungen. So ist einer der beiden mit 19 Jahren nach Erwachsenenstrafrecht für einen Mord an einem Polizisten hier in Augsburg bestraft, damals zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und nach über 19 Jahren vom Landgericht Karlsruhe aus der Haft freigelassen worden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin stolz auf die gemeinsame Leistung von Staatsanwaltschaft und Polizei. Diese beiden haben vorbildlich mit enormem Einsatz gearbeitet, haben Puzzleteilchen für Puzzleteilchen zusammengesetzt, bis sich ein vollständiges Bild ergab. Nun wird es an der Staatsanwaltschaft sein, mit Hilfe der Polizei das Verfahren weiter mit Nachdruck voranzubringen. Mein Dank gilt unserer Bevölkerung für die zahlreichen Hinweise, die eingegangen sind. Damit haben die Menschen gezeigt, dass sie hinter ihrer Polizei stehen.

Ganz besonders wichtig ist mir, dass unsere Gedanken heute bei der Familie des ermordeten Polizeihauptmeisters und selbstverständlich auch bei seiner verletzten Kollegin sind. Meine Damen und Herren, der Tod eines geliebten Menschen ist eine Tragödie. Nichts ist dann mehr so, wie es war. Ein Leben ist unwiderbringlich ausgelöscht. Das ist in keiner Weise wieder gutzumachen. Die Frage nach dem Warum stellt sich aber noch drängender, wenn ein Menschenleben durch ein brutales Verbrechen ausgelöscht wird. Es ist nicht Aufgabe des Staates, Sühne zu üben. Aber für die Angehörigen kann es eine Genugtuung oder einen Trost bedeuten, wenn der oder die Täter zur Rechenschaft gezogen werden. Die Mörder bekommen ein Gesicht, sie sind greifbar, sie müssen sich für ihr Tun vor Gericht verantworten.

Gerade solche grausamen Taten wie im vorliegenden Fall zeigen aber auch: Es ist dringend notwendig, dass der Staat gegen alle Formen von Gewalt gegen Polizeibeamte konsequent und mit aller Härte vorgeht. Der drastische Anstieg der Angriffe gegen Polizisten, immer neue Rekordstände bei den so genannten Widerstandshandlungen sind eine Herausforderung für unseren Rechtsstaat. Es ist besonders erschreckend, dass sich die Schraube der Eskalation immer weiter dreht. Brutale Attacken gegen Polizisten – wo früher geschimpft oder versucht worden ist, sich eine Festnahme zu entziehen, werden heute immer häufiger Waffen oder andere gefährliche Gegenstände gegen unsere Beamten eingesetzt. Dabei kommt es zu Verletzungen jeder Art bis hin zur brutalen Tötung eines Menschen.

Selbstverständlich verfolgt die Justiz diese Taten schon immer. Aber die Hemmschwelle der Täter sinkt immer weiter. Hier müssen wir gegensteuern. Die beste Rechtspolitik kann solche brutalen Verbrechen leider nicht sicher verhindern. Dennoch können wir auch hier sehen, dass wir wichtige Änderungen erreicht haben oder noch erreichen müssen. Es war z.B. dringend nötig, dass der Bundesgesetzgeber im Herbst endlich den Strafrahmen beim Tatbestand des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte erhöht und den Gerichten mehr Spielraum gegeben hat. Dafür haben wir lange gekämpft. Es ist aus unserer Sicht aber noch nicht alles erreicht, was zu erreichen ist.

Ich möchte heute aber auch eine Forderung wiederholen, nämlich dass bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe erst nach frühestens 20 Jahren eine vorzeitige Entlassung möglich sein soll. Unsere Verfassung verlangt, dass der Täter irgendwann in Freiheit kommen muss. Lebenslang bedeutet eben nach unserer Verfassung und nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht per se lebenslang. Aber Lebenslang muss sich von anderen Strafen ganz deutlich abheben. Und eines ist auch wichtig, was damals noch nicht möglich war: Heute können wir die Führungsaufsicht unbefristet verhängen. Damals war es für maximal fünf Jahre möglich. Das heißt: Auch hier hat sich unser Kampf bereits gelohnt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, eins muss klar sein: Wir lassen unsere Polizistinnen und Polizisten nicht allein. Wir schützen sie mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln. Wir stehen hinter denen, die im täglichen Dienst den Kopf für die Gemeinschaft und Gesellschaft hinhalten und wir ruhen nicht, bis solche Verbrechen aufgeklärt und bestraft sind. Genauso, wie wir heute das Signal setzen, bin ich überzeugt, dass unsere Staatsanwälte rasch und sorgfältig die Täter überführen und anklagen können. Dies ist nicht nur für den Rechtsstaat wichtig, sondern es ist vor allem das mindeste, was wir für die trauernden Angehörigen, was wir für die Opfer selbst tun können. Wir sind es ihnen schuldig.”

Ein “Tatort” dauert 90 Minuten – in der harten Realität zwei Monate



Der Hauptstrang der Ermittlungen, der zur Festnahme der beiden des Mordes am Polizeibeamten Mathias Vieth Verdächtigten geführt hat, liest sich im Nachhinein so kurz und einfach wie das Drehbuch eines 90 Minuten langen Tatort-Krimis oder einer Folge aus der ZDF-Vorabendserie über die vier Personen starke SOKO aus Leipzig. In der Realität sieht Polizeiarbeit allerdings anders aus. Eine über 50-köpfige SOKO “Spickel” benötigte zwei Monate harter Arbeit, um aus 700 Hinweisen und 850 Spuren den Plot herauszuarbeiten und den Fall zu lösen. Das “Drehbuch”:

  • Am 28. Oktober 2011 gegen 2.50 Uhr wollen Polizeihauptmeister Mathias Vieth und seine Kollegin zwei Männer auf einem Motorrad auf dem Kuhseeparkplatz kontrollieren. Die beiden Männer flüchten mit dem Motorrad über den Hochablass, die Polizisten nehmen mit ihrem PKW die Verfolgung auf.
  • Was die Polizisten nicht wissen: Die beiden Männer sind mit Pistolen und einem Schnellfeuergewehr bewaffnet und haben sich vermutlich zu einem Raubüberfall verabredet.
  • Die Flüchtenden stürzen. Als die Polizeibeamten aussteigen, werden sie aus der Dunkelheit beschossen. Mathias Vieth stirbt. Den Tätern gelingt trotz unmittelbar anlaufender Großfahndung die Flucht, das – gestohlene – Motorrad bleibt zurück.
  • Hochgeklappte Sozius-Fußrasten am Motorrad der Täter legen die Vermutung nahe, dass der zweite Mann anders zum Treff am Kuhsee gekommen ist.
  • Sofort werden alle Fahrzeuge im näheren Umkreis des Kuhseeparkplatzes untersucht. Darunter ist mit noch warmem Motor das Fahrzeug eines Münchners, der aber schnell als Tatverdächtiger ausscheidet. Erst später stellt sich seine Verwandtschaft mit den Tätern heraus.
  • Nachermittlungen ergeben, dass der Münchner seinen PKW wiederholt dem vorbestraften der beiden Täter geliehen hat, weil der von ständigen Polizeikontrollen seines eigenen PKW genervt war.
  • Ein Datenbankabgleich aller Verdächtiger deckt das Vorstrafenregister des im Augsburger Stadtteil Lechhausen wohnenden PKW-Nutzers auf, darunter den Mord an einem Augsburger Polizisten im Jahr 1975.
  • In wochenlanger Observierung des ab nun Hauptverdächtigen gelingt es, die Verbindung zum zweiten Täter, dessen Bruder aus Friedberg, aufzudecken und Kenntnis über mehrere Waffendepots der beiden – u.a. in Kissing – zu erlangen.
  • Eine Abhöraktion führt zur Vermutung, dass ein geplanter Raubüberfall der Brüder unmittelbar bevorsteht. Deshalb erfolgt am 29. Dezember 2011 die Festnahme und die Sicherstellung von 20 Schusswaffen.
  • Die Brüder schweigen. Eine am Tatort gesicherte DNA-Spur kann jedoch zweifelsfrei dem Friedberger Tatverdächtigen zugeordnet werden. Die ballistische Untersuchung der Waffen dauert an.