DAZ - Unabhängige Internetzeitung für Politik und Kultur
Samstag, 09.11.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Wohnungsnot: Keine Zweckentfremdung mehr zulassen

Was hat die neue Stadtregierung bisher unternommen, um ihr Wahlversprechen (Eintreten für bezahlbaren Wohnraum) umzusetzen? Nichts! Nun wird ein konkreter Vorschlag von AIB dem Stadtrat zur Abstimmung vorgelegt. 

Für Familien kaum noch zu stemmen: Wohnen in der Stadt – Augsburg-Modell im Maximilianmuseum © DAZ

Dringend notwendiger Wohnraum wird durch zweckfremde Nutzung der Allgemeinheit
dauerhaft entzogen. So werden zum Beispiel immer mehr Wohnungen für längere oder
kürzeren Zeiträume zur Ferienvermietung über Internetplattformen angeboten. “Aus
Wohnraum wird gewerbsmäßige Fremdenbeherbergung. Auch die gewerbliche Nutzung von
Wohnraum ist Ausdruck einer solchen Zweckentfremdung. Wohnungsleerstand, der einzig
und allein der Spekulation dient, darf nicht mehr geduldet werden.” So die Initiative “Augsburg in Bürgerhand”, deren Stadtrat Bruno Marcon fordert, dass  „angesichts explodierender
Preise auf dem Immobilien- und Wohnungsmarkt alle Maßnahmen ergriffen
werden müssen, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dazu gehört auch die Verabschiedung
einer Zweckentfremdungssatzung.“
 Marcon hat einen Antrag formuliert, der die städtische Verwaltung beauftragen soll, keine Zweckentfremdungen mehr zuzulassen und dafür eine entsprechende Zweckentfremdungssatzung auszuarbeiten. Der Mieterverein Augsburg habe in der Vergangenheit schon mehrfach eine
“notwendige wie längst überfällige Zweckentfremdungssatzung” eingefordert. Auch der
Verein Ulrichsviertel weist auf die Versäumnisse der Vergangenheit hin: “Leider haben sich
bisher Mehrheiten in der Stadtregierung diesem Thema verschlossen und keinen Handlungsbedarf
gesehen.”
Was nicht ganz zutreffend ist, da die Grünen in der vergangenen Periode mit einem ähnlichen Antrag bei ihrem Bündnispartner CSU nicht punkten konnten. Zutreffend ist dagegen Marcons Verweis, dass der Freistaat Bayern bereits 2007 mit dem “Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von
Wohnraum”, dafür die rechtlichen Grundlagen geschaffen hat. Bayerische Städte, wie München und Nürnberg, haben eine solche Satzung schon seit Jahren eingeführt und erste Erfolge erzielt.