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Mittwoch, 05.02.2025 - Jahrgang 17 - www.daz-augsburg.de

Zahl der Woche: 423,50 Euro

In ihrem März-Newsletter „Schwarze Löcher – egal wo man hinblickt!“ beklagt die Augsburger SPD im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Situation der Stadt, dass für Prozesse um die Treppe „am allseits bekannten Turm“ immer noch Geld da sei. Die DAZ hat nachgefragt.

Seit April 2008 schwelt ein Streit zwischen der altaugsburggesellschaft und dem Bauordnungsamt der Stadt Augsburg. Damals hatte das Bauordnungsamt beim umstrittenen Treppenbau am Fünffingerlesturm einen Baustopp verhängt, gegen den die altaugsburggesellschaft seitdem gerichtlich vorgeht. Das Verwaltungsgericht Augsburg hat den Sofortvollzug des Baustopps ausgesetzt. In zweiter Instanz hat auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof festgestellt, dass die Voraussetzungen für einen Baustopp nicht gegeben sind. Von einem schwarzen Loch in seiner Kasse will das Bauordnungsamt dennoch nichts wissen. Bei einem vom Gericht festgesetzten Steitwert von 5.000 Euro seien beim VG Augsburg 181,50 Euro und beim VGH in München 242 Euro, also insgesamt lediglich 423,50 Euro Gerichtskosten entstanden.